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Photovoltaik Freiflächen Standortkonzept von der Gemeindevertretung beschlossen.

Wie im letzten Beitrag zum Thema „Freiflächen-Photovoltaik“ erwartet, ist die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 16.07.2024 dem Standortkonzept des Büros B2K gefolgt, welches im Auftrag der Gemeinde Osdorf die Potenziale für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde untersucht hat. Auf Grundlage von durch den Bundes- und Landesgesetzgeber vorgegebenen nahezu 80 Kriterien ist das Gemeindegebiet als unterschiedlich geeignet für die Errichtung solcher Anlagen einzustufen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einer Kartierung dargestellt und einem Bericht dazu erläutert.
Laden Sie das Standortkonzept über diesen Link im PDF-Format (Bitte beachten: Lange Ladezeit, da die Datei 12 MB groß ist): PV-Freiflächen-Standortkonzept

Der Bericht des Büros B2K (PDF-Format, Größe 2 MB) zum Standortkonzept ist hier einzusehen:
24-06-26_Osdorf_PV_Studie_Bericht

Grundsätzlich wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, dass bis zu 4% der Gemeindefläche mit PV-Anlagen bebaut werden dürfen und weitere 6 % mit sogenannten Agri-PV-Anlagen. Es handelt sich hier insbesondere um die im Konzept auf Seite 3 dargestellten dunkelgrünen und hellgrünen Flächen, wobei die hellgrünen Flächen für Agri-PV-Anlagen vorgesehen sind. Konventionelle PV-Anlagen können auch auf einer hellgrünen Fläche installiert werden, wenn diese gegen eine dunkelgrüne Fläche getauscht wird, d.h., letztere dann ggf. nur mit Agri-PV bebaut werden darf. Natur- und artenschutzrechtliche Belange wurden im Rahmen der Erstellung des Standortkonzeptes nicht durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises geprüft. Eine deratige Prüfung wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens für konkrete Vorhaben sein.

Noch in der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung einen baurechtlichen Aufstellungsbeschluss für den „Solarpark Osdorf I“ auf den Weg gebracht. Auf etwa 30 ha Fläche südlich und östlich der Kiesgrube soll eine Anlage entstehen, die insbesondere elektrische Energie für das geplante Wärmenetz zur Verfügung stellt. Durch den Aufstellungsbeschluss kann nun eine Flächennutzungsplanänderung beschlossen und ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan initiiert werden. Link zum Lageplan: Osdorf Solarpark I

Lokale Solarparks sollen als eine Energiequelle für die Wärmeproduktion des zukünftigen Wärmenetzes z. B. über Großwärmepumpen eingesetzt werden. Die Gemeindevertretung hat daher in Ihrem Beschluss ausgeführt, dass sie die Genehmigung eines Solarparks davon abhängig machen kann, dass die Energielieferung der PV-Anlagen vorrangig für die Wärmeerzeugung erfolgt.

Energiewende Beitrag – zum Änderungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Osdorf erlangt voraussichtlich große Bedeutung für Ihre Wärmeplanung!   Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viel Wirbel, Verunsicherung und Ärger ausgelöst, wie das im Volksmund als „Heizungsgesetz“ titulierte Unterfangen der Ampelkoalition zur Energiewende im Wärmebereich. Der seit dem 15. Juni 2023 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung […]