Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Osdorf
erlangt voraussichtlich große Bedeutung für Ihre Wärmeplanung!

 

Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viel Wirbel, Verunsicherung und Ärger ausgelöst, wie das im Volksmund als „Heizungsgesetz“ titulierte Unterfangen der Ampelkoalition zur Energiewende im Wärmebereich. Der seit dem 15. Juni 2023 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ wurde inzwischen im Bundestag debattiert und letztendlich zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen

(Gesetzentwurf:https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf ).

Wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger in Osdorf ist, dass in dem Entwurf die kommunale Wärmeplanung – die deutschlandweit bis 2028 angestrebt wird – der erste Schritt sein soll, bevor das „Heizungsgesetz“ für viele Bürgerinnen und Bürger greift.

In Osdorf sind wir mit dem Sanierungsmanagement bereits im Planungsprozess. Im Oktober 2023 ist dieser voraussichtlich abgeschlossen. Ob die Ergebnisse dieses Prozesses die gesetzmäßige „kommunale Wärmeplanung“ darstellen, ist nicht sicher. Insofern wissen wir derzeit nicht, ob das zu beschließende „Heizungsgesetz“ bereits ab 01.01.2024 für uns Osdorfer bindend sein wird.

Eine bestehende Wärmeplanung der Gemeinde hätte aus Sicht des Gesetzentwurfs zur Folge, dass in Neubaugebieten ab 01.01.2024 die im „Heizungsgesetz“ festgeschriebene 65-Prozent-Quote erneuerbarer Energie für neue Heizungen gilt. Für Immobilien außerhalb von Neubaugebieten können auch noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf den Betrieb mit Wasserstoff als Energieträger umgerüstet werden können.

Ab 2028 sollen die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes in ganz Deutschland gelten. Dass heißt, dass auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die zuvor noch eine neue Gasheizung haben einbauen lassen, diese entweder auf Wasserstoff oder Biomethan umrüsten lassen müssen. Sollten diese „grünen“ Gase nicht zur Verfügung stehen, oder eine Umrüstung der Gasheizung auf den Betrieb mit diesen Gasen nicht möglich sein, so muss die 65-Prozent-Quote erneuerbarer Energie auf andere Weise erzielt werden. Das könnte z. B. durch die Übernahme von mindestens 65 Prozent der Wärmeenergieerzeugung durch eine zusätzliche Wärmepumpe oder durch den Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz geschehen.

Vorausgesetzt das Gesetz tritt wie im Entwurf vorgelegt in Kraft, so ist es für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger sinnvoll, den Anschluss der eigenen Immobilie an das in der Planung befindliche Nahwärmenetz in der Gemeinde Osdorf für die Zukunft in Erwägung zu ziehen.

Sofern Sie Ihr Interesse an einer Nahwärmeversorgung noch nicht bekundet haben, können Sie dies jederzeit unverbindlich auf der Homepage der Gemeinde Osdorf unter „Aktuelles – Fernwärmeabfrage“ nachholen ( Link: https://osdorf.de/gemeinde/fernwaermeabfrage ).

Osdorf, den 17.06.2023, Michael Voelkel, Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf