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Photovoltaik Freiflächen Standortkonzept von der Gemeindevertretung beschlossen.

Wie im letzten Beitrag zum Thema „Freiflächen-Photovoltaik“ erwartet, ist die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 16.07.2024 dem Standortkonzept des Büros B2K gefolgt, welches im Auftrag der Gemeinde Osdorf die Potenziale für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde untersucht hat. Auf Grundlage von durch den Bundes- und Landesgesetzgeber vorgegebenen nahezu 80 Kriterien ist das Gemeindegebiet als unterschiedlich geeignet für die Errichtung solcher Anlagen einzustufen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einer Kartierung dargestellt und einem Bericht dazu erläutert.
Laden Sie das Standortkonzept über diesen Link im PDF-Format (Bitte beachten: Lange Ladezeit, da die Datei 12 MB groß ist): PV-Freiflächen-Standortkonzept

Der Bericht des Büros B2K (PDF-Format, Größe 2 MB) zum Standortkonzept ist hier einzusehen:
24-06-26_Osdorf_PV_Studie_Bericht

Grundsätzlich wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, dass bis zu 4% der Gemeindefläche mit PV-Anlagen bebaut werden dürfen und weitere 6 % mit sogenannten Agri-PV-Anlagen. Es handelt sich hier insbesondere um die im Konzept auf Seite 3 dargestellten dunkelgrünen und hellgrünen Flächen, wobei die hellgrünen Flächen für Agri-PV-Anlagen vorgesehen sind. Konventionelle PV-Anlagen können auch auf einer hellgrünen Fläche installiert werden, wenn diese gegen eine dunkelgrüne Fläche getauscht wird, d.h., letztere dann ggf. nur mit Agri-PV bebaut werden darf. Natur- und artenschutzrechtliche Belange wurden im Rahmen der Erstellung des Standortkonzeptes nicht durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises geprüft. Eine deratige Prüfung wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens für konkrete Vorhaben sein.

Noch in der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung einen baurechtlichen Aufstellungsbeschluss für den „Solarpark Osdorf I“ auf den Weg gebracht. Auf etwa 30 ha Fläche südlich und östlich der Kiesgrube soll eine Anlage entstehen, die insbesondere elektrische Energie für das geplante Wärmenetz zur Verfügung stellt. Durch den Aufstellungsbeschluss kann nun eine Flächennutzungsplanänderung beschlossen und ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan initiiert werden. Link zum Lageplan: Osdorf Solarpark I

Lokale Solarparks sollen als eine Energiequelle für die Wärmeproduktion des zukünftigen Wärmenetzes z. B. über Großwärmepumpen eingesetzt werden. Die Gemeindevertretung hat daher in Ihrem Beschluss ausgeführt, dass sie die Genehmigung eines Solarparks davon abhängig machen kann, dass die Energielieferung der PV-Anlagen vorrangig für die Wärmeerzeugung erfolgt.

Bericht aus dem Genossenschaftsarbeitskreis vom 17.08.2023 – Das geplante Osdorfer Nahwärmenetz erfordert eine hohe Anschlussquote!

 

Während die Machbarkeitsstudie durch die EcoWert360° GmbH noch in Bearbeitung ist, setzen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger bereits präventiv mit den Themen „Betreibergesellschaft“ und „Finanzierung“ auseinander. Dazu gab es am 17. August 2023 das erste Treffen in der Bürgerbegegnungsstätte an der Au (BAu).

Im Rahmen dieses Treffens wurde einerseits über den Status der bisherigen Recherchen zu diesen Themen berichtet, andererseits wurden viele Fragen und Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer offen im Plenum diskutiert.

Stefan Reitz stellte eine erste, grobe Kalkulation vor, die auf den uns bislang vorliegenden Kerndaten basiert und daneben die enormen, aktuellen Preissteigerungen im Tiefbau, sowie die momentan möglichen finanziellen Förderungen berücksichtigt. Die Kalkulation ermöglichte es über unterschiedliche Voreinstellungen von Variablen zu ermitteln, welche Anforderungen das Projekt an den finanziellen Rahmen stellen könnte. Dabei wurde eines sehr deutlich: Aus derzeitiger Sicht wird eine hohe Anschlussquote von mehr als 50% der Osdorfer Haushalte entlang jedes geplanten Bauabschnittes unabdingbar sein.

Sobald auf Basis der Machbarkeitsstudie genauere Zahlen vorliegen, kann der Kostenrahmen für den einzelnen Anschluss sowie der Preis pro Wärme-kWh ermittelt werden. Der Kostenrahmen wird nicht zuletzt im Zusammenhang mit der erzielbaren Anschlussquote stehen. Im Verlauf der Machbarkeitsstudie ist derzeit der Prozess der Findung eines optimalen, realisierbaren, ersten Standorts einer Heizzentrale im Vollzug.

Martin Heilemann  und Andreas Kuptz stellten im weiteren Verlauf des Meetings ihre Recherchen zum Thema „Organisations- Rechtsform“ vor. Diese basierten auf konkreten Gesprächen im Namen der Gemeinde Osdorf mit kompetenten Beratern der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) und des Genossenschaftsverbands, sowie mit Adresssaten, die bereits in ihren Gemeinden ein Wärmenetz aufbauen oder aufgebaut haben. Dabei kamen interessante, neue Aspekte und Anregungen zutage, die für die weitere Vorbereitung berücksichtigt werden sollten. Diese bezogen sich u. a. auf die Organisation einer Genossenschaft, die mögliche Gestaltung eines Zweckverbandes, den Start mit einer temporären Heizzentrale und der späteren regenerativen Energieerzeugung mit Energiespeicher, sowie die Preis- und Vertragsgestaltung für den Endabnehmer.

Nach anregender Diskussion wurde entschieden, dass man erst nach der Erstellung der Machbarkeitsstudie und der Diskussion dieser Studie im Finanzausschuss und ggf. weiteren Gremien der Gemeinde Osdorf ein weiteres Arbeitstreffen des Genossenschafts-Arbeitskreises (G-AK) anberaumen sollte.

Zwischenzeitlich werden sich die Beteiligten des G-AK mit der Verfeinerung der Kalkulation, der Ermittlung der zu erwartenden Fördermöglichkeiten für Gemeinde, Betreiber und Endverbraucher in den kommenden Jahren, sowie um die Darstellung eines Vergleichs der möglichen Rechtsformen für Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes kümmern. Alle diese Informationen sollten den Gemeindevertretern und Vertretern präsentiert oder zur Unterstützung vor den anstehenden Sitzungen im November und Dezember dieses Jahres an die Hand gegeben werden.

Erst danach ist eine öffentliche Informationsveranstaltung sinnvoll anzuberaumen, da erst dann klar sein wird, wie, mit welchen Mitteln und vor allem wer mit welcher Unterstützung und zu welchen Kosten (insbesondere für die Endverbraucher(innen)) das Wärmenetz in und für Osdorf aufbauen und betreiben wird.

In jedem Fall halten wir es für sehr hilfreich, wenn viele Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie in Osdorf zunächst ihr Interesse an einem Nah- bzw. Fernwärmeanschluss bekunden. Mit einer Interessensbekundung gehen Sie selbstverständlich keine vertragliche Bindung ein. Dennoch helfen uns die Bekundungen bei einer Abschätzung des Wärmenetz-Anschlusspotentials pro geplantem Bauabschnitt und für den Ortskern insgesamt.

Über Verträge kann erst dann gesprochen und verhandelt werden, wenn der Kostenrahmen feststeht und zudem klar ist, welche Organisation (Genossenschaft, GmbH o.ä.) die entsprechenden Aktionen plant und durchführt. Dann wird entlang der geplanten Bauabschnitte sicherlich mit allen Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilien gesprochen werden.

Momentan haben bereits mehr als 25% der Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien in Osdorf ihr Interesse an einem Nah- oder Fernwärmeanschluss ausgesprochen und damit ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, zusammen mit der Gemeinde einen nachhaltigen Weg zum Klimaschutz zu beschreiten. Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie sich für diesen Weg erwärmen können! Sprechen Sie doch bitte auch gern mit Ihren Nachbarn, ob nicht auch diese sich für unser Vorhaben erwärmen können.

Bitte zögern Sie nicht, das entsprechende Interessensbekundungsformular zu nutzen oder alternativ eine E-Mail an energiewende@osdorf.de mit Ihrer Adresse und Telefonnummer sowie Ihrem derzeitigen jährlichen Wärmebedarf in kWh zu senden. Oder schauen Sie einfach zur Energiesprechstunde (nächster Termin: 14.09.2023, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr) in der BAu vorbei. Auch telefonisch sind wir erreichbar (0152-251 219 47, Michael Voelkel, Mitarbeiter der Gemeinde Osdorf im Sanierungsmanagement).

Machen Sie bitte mit! Nahwärme ist zukunftstauglich!

Lenkungsausschuss und Arbeitskreis „Genossenschaft“

 

Am 13.07.2023 tagte der Lenkungsausschuss für das Nah- bzw. Fernwärmeprojekt. Die dort diskutierten Details unterliegen in der Regel der Verschwiegenheit. Dass die Machbarkeitsanalyse laut Herrn Schmeling von EcoWert360° im zeitlichen Plan liegt, ist dennoch kein Interna, sondern ist positiv hervorzuheben.

Des Weiteren haben einige Mitglieder des Lenkungsausschusses beschlossen, einen Genossenschafts-Arbeitskreis ins Leben zu rufen, obwohl es derzeit noch keine definitive Entscheidung der Gemeindevertretung (GV), sondern lediglich eine Tendenz der bisherigen GV für die Betreiberform einer Genossenschaft gibt. Engagierte Bürgerinnen und Bürger möchten dennoch keine Zeit verlieren, sich zeitig über die Förderungs- und Finanzierungs-Möglichkeiten, sowie die Erfahrungen in bereits erfolgreich laufenden Projekten anderer Gemeinden zu informieren. Dazu haben 4 Mitglieder des Arbeitskreises durch die neue Gemeindevertretung kurzfristig und einstimmig das Mandat erhalten, die Gespräche mit Banken und Organisationen im Namen der Gemeinde zu führen.

Die Bürgerinnen und Bürger, die sich in dem Arbeitskreis „Genossenschaft“ aktiv einbringen wollen, treffen sich das erste Mal am 17.08.2023 um 19 Uhr – voraussichtlich in der BAu.  Sofern Sie Interesse haben, im AK Genossenschaft mitzuwirken, melden Sie Ihr Interesse bitte gern per E-Mail an energiewende@osdorf.de an.

Alle Inhaberinnen und Inhaber von Immobilien, die ihr Interesse für einen Wärmenetzanschluss bislang noch nicht bekundet haben, können dies jederzeit mittels des Fernwärmeabfrage-Formulars (hier verlinkt) unverbindlich bekunden.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!

 

 

Energiewende Beitrag – zum Änderungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Osdorf erlangt voraussichtlich große Bedeutung für Ihre Wärmeplanung!   Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viel Wirbel, Verunsicherung und Ärger ausgelöst, wie das im Volksmund als „Heizungsgesetz“ titulierte Unterfangen der Ampelkoalition zur Energiewende im Wärmebereich. Der seit dem 15. Juni 2023 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung […]