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Konsequenzen für den Photovoltaikanlagenbetrieb: Das Solarspitzengesetz passt das EEG an.

Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) wird mittels des sogenannten „Solarspitzengesetzes“ angepasst.

Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrer Immobilie, dann wissen Sie, dass die Anlage genau dann am wirtschaftlichsten arbeitet, wenn Sie die von der Anlage in elektrische Energie umgewandelte Sonnenenergie selbst nutzen. Natürlich gibt es auch ein paar Eurocent für die Einspeisung jeder kWh überschüssiger Energie in das öffentliche Stromnetz.
Diese Einspeisevergütung, die für eine Betriebszeit der PV-Anlage von 20 Jahren gesichert ist trägt zwar auch zur Amortisation der Anlageninvestition bei, eine Optimierung der PV-Anlage in Bezug auf eine Selbstnutzung der produzierten Energie ist vergleichsweise aber wesentlich effizienter. Zudem fordert unsere derzeitige Wirtschaftsministerin, Frau Reiche, ständig die Reduzierung dieser Vegütung, so dass die Einspeisevergütung für PV-Neuanlagen zukünftig nicht mehr so gesichert erscheint, wie die für PV-Altanlagen.

Durch das Solarspitzengesetz ist es dem Energieversorgungsunternehmen nun möglich, die Einspeisung von Energie in das öffentliche Stromnetz einzuschränken, um Überlastungen der Netzinfrastruktur entgegenzuwirken. Das ist z.B. der Fall, wenn bei extrem guter Sonneneinstrahlung viele PV-Anlagen zusammen mehr Strom erzeugen, als im Stromnetz abgenommen bzw. gebraucht wird. An der „Strombörse“ fallen in dieser Situation die Preise. Es kann in solchen Phasen sogar zu negativen Preisen führen, die zur Folge haben, dass der Energieversorger selbst draufzahlen muss. Dieser Umstand ist natürlich nicht akzeptabel. Insofern erhält der Netzbetreiber nunmehr durch das Solarspitzengesetz die Freigabe, bei negativen Preisen an der Strombörse die Einspeisevergütung auszusetzen. Die Zeiten des Aussetzens der Einspeisevergütung werden kumuliert dem Einspeisevergütungszeitraum von 20 Jahren hinzugefügt. Betroffen von dieser Regelung sind PV-Anlagen mit mehr als 2 Kilowatt Peak (kWp) Leistung, die ab dem 25.02.2025 neu in Betrieb genommen wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits ein intelligenter Zähler, ein sogenanntes „Smart Meter“, installiert ist. Ohne dieses Messsystem wird der Betreiber der PV-Anlage verpflichtet, die Einspeisung selbst auf 60% der Peak-Leistung der Anlage zu begrenzen.

Betreiber einer Anlage, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurde, können 0,6 ct mehr pro eingespeister kWh erhalten, wenn sie sich freiwillig der neuen Regelung anschließen.

Nach wie vor gilt: Verbrauche die produzierte elektrische Energie möglichst selbst! In sonnenreichen Zeiten heißt es daher, die Waschmaschine, den Geschirrspüler, den Staubsauger, die Wallbox etc. im eigenen Haus gezielt anzuschalten. Dies gilt übrigens besonders für Balkonkraftwerke, für die es keine Einspeisevergütung gibt, wenn man keinen geeichten Zweirichtungszähler für die Messung des eingespeisten Stroms installiert hat.

Noch besser funktioniert es mit der Eigennutzung der produzierten Energie, wenn man die Energieüberschüsse in einen Batteriespeicher (Akku) der Anlage einspeist. Aus diesem kann dann auch Energie in sonnenarmen Zeiten für den Eigenbedarf bezogen werden.

Wer die Installation einer PV-Anlage in Betracht zieht, sollte wissen, dass die Überschuss-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von derzeit (ab August 2025) 7,86 ct pro kWh ab 1.02.2026 um 1% reduziert wird.
Grundsätzlich kann resümiert werden, dass sich die Investition in eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach nur dann in mittlerer Frist amortisiert, wenn man möglichst viele der von der PV-Anlage produzierten kWh im eigenen Haushalt „verbraucht“.

 

Photovoltaik auf den Osdorfer Kindertagesstätten – eine Zwischenbilanz

Photovoltaik auf den Osdorfer Kindertagesstätten am Beispiel der Bunten Rappelkiste

– eine Zwischenbilanz–

Im Sommer 2024 wurden auf drei der vier Kindertagesstätten (Kitas) Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aufgebaut. Da die Anlagen nun bereits mehr als ein Jahr Energie produzieren, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Anlagen wurden damals so konzipiert, dass sie möglichst viel Energie für den eigenen Verbrauch zur Verfügung stellen, und damit besonders wirtschaftlich und nachhaltig genutzt werden. Anhand des bisherigen Jahresverbrauchs der Kitas an elektrischer Energie wurden die Leistungen der Anlagen sowie die Speicherkapazität der Batterien vom Sanierungsmanagement so dimensioniert, dass sich die Anlagen möglichst schnell amortisieren.

 

 

Am Beispiel der Kita „Bunte Rappelkiste“ (im Bild oben links) wird deutlich, dass unser PV-Vorhaben gelungen ist. Die folgende Jahresübersicht (Januar bis einschließlich August 2025) macht deutlich, dass die PV-Anlage einen großen Teil der von der Kita benötigten, elektrischen Energie produziert, d.h., die Kita ist zu einem großen Teil energetisch autark.

Info: Der Autarkiegrad der Anlage ist das Verhältnis aus der Summe der direkt verbrauchten Energie und der aus der Batterie entnommenen Energie zu der verbrauchten Energie.

Der Autarkiegrad ist in den sonnenarmen Wintermonaten natürlich geringer, im Januar 2025 z.B. nur bei 22%, dennoch wurde über das laufende Jahr bis einschließlich August 2025 ein Autarkiegrad von 71% erzielt.

Auch der Eigenverbrauch kann sich sehen lassen, wie die folgende Auswertungen zeigen:

Info: Der Eigenverbrauch ist das Verhältnis aus der Summe der direkt verbrauchten Energie und der in der Batterie gespeicherten Energie zu der produzierten Energie.

Diese Werte bestätigen unsere Annahmen und motivieren uns, in näherer Zukunft auch auf anderen Liegenschaften PV-Anlagen aufzubauen.

Leider ist dies nicht so ohne Weiteres möglich, da zum Zeitpunkt der Planung und des Baus vieler älterer Gebäude niemand daran gedacht hat, dass auf den Dächern einmal Energie gewonnen werden könnte. Die Dachstatik der meisten älteren Gebäude ist nach heutigen Maßstäben hinsichtlich der Wind-, Schnee- bzw. Gewichtsbelastung vollkommen unzureichend. Dennoch gilt Bestandsschutz für diese Gebäude, d.h., erst dann, wenn man das Dach zusätzlich mit Solarmoduln belasten möchte, muss man verpflichtend die derzeit gültigen, statischen Grenzwerte einhalten. Eine Ausnahme ist durch einen Lastenvergleich gegeben: Eine Gewichtsentlastung des Daches, z.B., durch Ersetzen der Dachpfannen durch leichtere Dachelemente, erlaubt eine Ausstattung des Daches mit PV-Panels im Rahmen der beim Pfannentausch erzielten Gewichtsreduzierung.

Die Dächer der Schulgebäude der Grundschule können wir aus o. a. Gründen nicht mit PV-Moduln belegen. Eine Verstärkung der Dachkonstruktionen oder eine Reduktion der Dachbelastung sind für die Umsetzung eines PV-Vorhabens in der Regel nicht wirtschaftlich vertretbar.

Sollten Sie PV auf dem Dach Ihrer Immobilie installieren wollen, so denken Sie bitte daran, zunächst eine Prüfung der Statik vornehmen zu lassen. Sofern Sie noch die Statik aus der Bauantragsphase Ihrer Immobilie besitzen, ist die Prüfung der Statik durch einen Statiker nicht so kostspielig. Muss die Statik neu erstellt werden, so ist allerdings mit erheblichen Kosten zu rechnen.

 

Anmerkung:
Die Belastungs-Kenngrößen, die den Statiken zugrunde liegen, variieren je nach Lage und Region der Immobilie sehr stark. So gilt für Osdorf z.B. der „Lastfall der norddeutschen Tiefebene“, also grundsätzlich die Windlastzone 3. Das heißt übersetzt, das deutlich höhere Windlasten als nach der „alten“ Norm berücksichtigt werden müssen, wenn Dächer statisch berechnet werden.

Zurück zu unserer PV-Anlage:
Die in der Regel vom Wechselrichterhersteller angebotene Überwachungs- und Analysesoftware gibt einem jederzeit Auskunft über die aktuelle Auslastung der Anlage. Es macht Freude, zu sehen, wie die Sonnenenergie genutzt und die Energiekosten reduziert werden, so dass man sich ausrechnen kann, wann sich die Investition in die PV-Anlage amortisiert haben wird.

Schnappschuss der aktuellen PV-Energieproduktion am 02.09.2025 auf der Lütten Rappelkiste

Die bislang auf den Liegenschaften der Gemeinde Osdorf installierten PV-Anlagen werden sich voraussichtlich in ca. 6 Jahren amortisiert haben. Diese kurze Frist wird möglich durch eine optimierte Dimensionierung der Anlage sowie durch die finanzielle Förderung der Investition durch den Klimaschutzfond des Kreises Rendsburg-Eckernförde, für die wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken!

In einer nächsten Stufe wird das Sanierungsmanagement analysieren, ob die bestehenden Anlagen auf den Kitas so erweitert werden können, das z. B. die Schule oder die neu aufgebauten Container auf dem OSV-Sportplatz mit Energie versorgt werden können. Da die Gebäude der Schule ohne zusätzliche, bauliche Maßnahmen statisch nicht in der Lage sind PV-Panels zu tragen, wäre dies eine tolle Möglichkeit dennoch Energie zur Schule zu liefern. Man könnte meinen, dass das doch ohne Probleme möglich sein sollte. Dem ist allerdings nicht so. Es gibt nicht nur technische Hürden, wie z. B. nicht vorhandene oder zu schwach ausgelegte Leitungen, sondern eine weitere Hürde ist vor allem die vollkommen diffuse Gesetzeslage, im Falle dessen, dass die Energie vom Erzeugergebäude anderen Gebäuden zugeführt wird! Man spricht dann von einer „Kundenanlage“.

Hier ist der Gesetzgeber aus meiner Sicht dringend gefordert, zeitnah Klarheit zu schaffen, wenn er es ernst mit der Energiewende meint!

Nähere Informationen zu der Thematik finden Sie über folgenden Link:

https://www.pv-magazine.de/2025/07/16/kundenanlage-urteilsbegruendung-des-bgh-schafft-keine-klarheit/

Initiale Energieberatung durch das Sanierungsmanagement

Initiale Energieberatung bei Ihnen vor Ort, in der BAu oder auch telefonisch!

Am 13.07.2023 fand die erste „Energiesprechstunde“ in der Bürgerbegegnungsstätte an der AU (BAu) statt. Herr LiMan Keller von der EcoWert360° GmbH und Herr Michael Voelkel in seiner Funktion als Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf waren von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr für Beratungsgespräche in der Bau besuchbar.

Leider gab es nur eine Anmeldung für den ersten Termin. Dennoch war das Gespräch mit dem Osdorfer Bürger für alle Seiten interessant, zeigte es doch auf, dass es aufgrund des noch im Entwurfsstadium befindlichen Gebäudeenergiegesetzes nicht in jeder Beziehung klare Empfehlungen geben kann. Erst wenn das Gesetz – voraussichtlich im September dieses Jahres – beschlossen ist und die Landesregierung deutlich gemacht hat, welche Verschärfungen sie ggf. in Schleswig-Holstein einbringen möchte, um die landeseigenen Klimaziele zu erreichen, wird man ermessen können, welche Sanierungsmaßnahmen energetisch und auch wirtschaftlich im jeweiligen Einzelfall sinnvoll sind, bzw. wie man sich für die nächsten Jahre energie-strategisch am besten aufstellen sollte.

Während die Energiesprechstunde noch Anlaufschwierigkeiten hat, wurde das Angebot an Vor-Ort-Beratungen gut angenommen. Die ersten Beratungstermine werden am 26. Juli stattfinden.
Die nächsten Energiesprechstunden finden am 10.08.2023 und 14.09.2023 jeweils von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr in der BAu statt.
Sofern auch Sie Interesse an einer Initialberatung (Vor-Ort, in der BAu oder ggf. telefonisch) haben, bitten wir Sie, Ihren Terminwunsch über das Formular „Beratungsterminanforderung“ (hier verlinkt) bekanntzugeben.

Alternativ senden Sie gern eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an energiewende@osdorf.de, wir rufen Sie dann zwecks Vereinbarung eines Termins zurück.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Osdorf, die ihr Interesse für einen Wärmenetzanschluss bislang noch nicht bekundet haben, können diese jederzeit mittels des Fernwärmeabfrage-Formulars (hier verlinkt) unverbindlich bekunden.

 

Umsetzung des „Heizungsgesetzes“ in Osdorf schon vor 2028?

Schleswig-Holstein plant eine zügigere Umsetzung des kommenden „Heizungsgesetzes“.

Wie bereits im letzten Beitrag erwähnt, ist das sogenannte „Heizungsgesetz“ noch im Entwurfsstadium. Viele offene Fragen bewegen sowohl die Politikerinnen und Politiker der einzelnen Parteien als auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes.

Inzwischen wird vehement über eine „Entschärfung“ des Gesetzes

  • durch Ausweitung der Fristen für einen Heizungstausch,
  • durch Förderquoten von bis zu 70% der Austauschkosten,
  • durch diverse Ausnahmen bei speziellen Gegebenheiten insbesondere aber bei Überschreitung der persönlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit

in der Ampelkoalition und den Ausschüssen auf Bundesebene verhandelt bzw. gestritten.

Just in diesem Zuge prescht die Kieler Landesregierung vor, um deutlich zu machen, dass man in Schleswig-Holstein ein höheres Tempo beim Austausch fossiler Heizungen sicherstellen möchte, um  die Klimaneutralität in Schleswig-Holstein bis 2040 zu erreichen. Dazu möchte die Landesregierung zunächst die größeren Städte in Schleswig-Holstein verpflichten, bis Ende 2024 eine belastbare Wärmeplanung vorzulegen. Für die Bürgerinnen und Bürger in den größeren Städten bedeutet dies ggf. , dass sie bereits vor 2028 die 65%-Quote erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung sicherstellen müssen, sofern sie laut Wärmeplanung der betroffenen Kommunen keinen Zugriff auf ein Nah- oder Fernwärmenetz haben.
Ob dieses Vorhaben letztendlich auch für kleinere Städte und Gemeinden Gültigkeit haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenso ungeklärt, wie das Heizungsgesetz bzw. die geänderte Fassung des Gebäudeenergiegesetzes selbst.

So begrüßenswert das Vorgehen der Landesregierung aus Sicht des Klimaschutzes auch sein mag, für die Bürgerinnen und Bürger schafft es zunächst einmal zusätzliche Unsicherheit. Selbst wenn das sogenannte Heizungsgesetz nach dem derzeitigen Sommer vielleicht verabschiedet sein sollte, müssen die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein damit rechnen, dass die Landesregierung das „entschärfte“ Heizungsgesetz mit neuen oder geänderten Bestimmungen wieder schärft.

Klar ist, dass derzeit hinsichtlich des Heizungsgesetzes nichts wirklich abschließend geklärt ist. Klar ist aber auch, dass die Gemeinde Osdorf sich bereits auf den Weg gemacht hat, ein Nahwärmenetz zu initiieren. Besonders zu loben ist, dass es in unserem Dorf einige kompetente Personen gibt, die sich bei der Umsetzung des Projektes engagieren wollen bzw. Interesse an einer Mitwirkung beim Aufbau des Wärmenetzbetriebes – z. B. im Rahmen einer Genossenschaft – haben.

Möchten auch Sie die Energiewende in Osdorf aktiv unterstützen, so melden Sie sich bitte gern bei uns per E-Mail energiewende@osdorf.de.

Wir planen im kommenden Monat, spätestens aber nach den Sommerferien einen Termin mit allen Interessentinnen und Interessenten zu vereinbaren, die beim Aufbau einer Genossenschaft unterstützen wollen und können.

Wir halten Sie auf dieser Homepage stets auf dem Laufenden. Nahwärme-Interessenten, die sich mit einer Information per Mail einverstanden erklärt haben, machen wir zusätzlich auf neue Beiträge und Informationen aufmerksam. Natürlich werden wir auch in der ON monatlich berichten.

Sind Sie an einer initialen Energieberatung für Ihre Immobilie interessiert, so teilen Sie uns Ihr Interesse bitte über das hier verlinkte Formular Beratungsterminanforderung mit.

 

Osdorf, den 29.06.2023, Michael Voelkel, Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf

Energiewende Beitrag – zum Änderungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Osdorf erlangt voraussichtlich große Bedeutung für Ihre Wärmeplanung!   Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viel Wirbel, Verunsicherung und Ärger ausgelöst, wie das im Volksmund als „Heizungsgesetz“ titulierte Unterfangen der Ampelkoalition zur Energiewende im Wärmebereich. Der seit dem 15. Juni 2023 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung […]

Energiewende Beitrag – Das Sanierungsmanagement ist gestartet

Das Sanierungsmanagement ist gestartet

Der Auftrag für das Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf wurde an das Unternehmen „EcoWert360° GmbH“ aus Flensburg vergeben. EcoWert360° hatte übrigens auch das Quartierskonzept zusammen mit der Firma GP Joule für den Osdorfer Ortskern erstellt und arbeitet derzeit auch an dem Quartierskonzept des Osdorfer Ortsteils Borghorsterhütten.

Am 22.05.2023 stellte der Geschäftsführer der EcoWert 360° , Herr Lukas Schmeling, lokal in Osdorf und parallel per Video-Konferenz vor, wie sich die Firma EcoWert360° die Umsetzung des Quartierskonzeptes für den Osdorfer Ortskern inhaltlich und zeitlich vorstellt.

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