Initiale Energieberatung durch das Sanierungsmanagement

Initiale Energieberatung bei Ihnen vor Ort, in der BAu oder auch telefonisch!

Am 13.07.2023 fand die erste „Energiesprechstunde“ in der Bürgerbegegnungsstätte an der AU (BAu) statt. Herr LiMan Keller von der EcoWert360° GmbH und Herr Michael Voelkel in seiner Funktion als Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf waren von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr für Beratungsgespräche in der Bau besuchbar.

Leider gab es nur eine Anmeldung für den ersten Termin. Dennoch war das Gespräch mit dem Osdorfer Bürger für alle Seiten interessant, zeigte es doch auf, dass es aufgrund des noch im Entwurfsstadium befindlichen Gebäudeenergiegesetzes nicht in jeder Beziehung klare Empfehlungen geben kann. Erst wenn das Gesetz – voraussichtlich im September dieses Jahres – beschlossen ist und die Landesregierung deutlich gemacht hat, welche Verschärfungen sie ggf. in Schleswig-Holstein einbringen möchte, um die landeseigenen Klimaziele zu erreichen, wird man ermessen können, welche Sanierungsmaßnahmen energetisch und auch wirtschaftlich im jeweiligen Einzelfall sinnvoll sind, bzw. wie man sich für die nächsten Jahre energie-strategisch am besten aufstellen sollte.

Während die Energiesprechstunde noch Anlaufschwierigkeiten hat, wurde das Angebot an Vor-Ort-Beratungen gut angenommen. Die ersten Beratungstermine werden am 26. Juli stattfinden.
Die nächsten Energiesprechstunden finden am 10.08.2023 und 14.09.2023 jeweils von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr in der BAu statt.
Sofern auch Sie Interesse an einer Initialberatung (Vor-Ort, in der BAu oder ggf. telefonisch) haben, bitten wir Sie, Ihren Terminwunsch über das Formular „Beratungsterminanforderung“ (hier verlinkt) bekanntzugeben.

Alternativ senden Sie gern eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an energiewende@osdorf.de, wir rufen Sie dann zwecks Vereinbarung eines Termins zurück.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Osdorf, die ihr Interesse für einen Wärmenetzanschluss bislang noch nicht bekundet haben, können diese jederzeit mittels des Fernwärmeabfrage-Formulars (hier verlinkt) unverbindlich bekunden.