Gebäudeenergiegesetz (GEG) Änderung wird zeitlich verschoben
Das geänderte GEG bzw. „Heizungsgesetz“ wird diese Woche nicht mehr verabschiedet werden, da ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens erfolgreich beschieden wurde. Es geht hierbei nicht um Inhalte der Gesetzesänderung sondern um die Bemängelung des Gesetzgebungsverfahrens, welches für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wegen des zu eng gesetzten Zeitrahmens offensichtlich unzumutbar ist.
Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung des BVG aufrufen.
Da es nicht um Inhalte des GEG sondern um das formelle Verfahren geht, kann das GEG durchaus noch Anfang 2024 in Kraft treten.
Es ist allerdings fraglich, ob es vor der Sommerpause des Parlamentes noch zu einer Verabschiedung des Gesetzes kommt, oder ob es möglicherweise in der Sommerpause eine Sondersitzung des Bundestages geben wird, in welcher es zu einer Abstimmung über den geänderten Gesetzentwurf des GEG kommt.
Wir werden es sehen 😉