Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wieder aktiv
Ende der BEW-„Pausierung“
Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hatte, fehlten im Klima- und Transformationsfonds („KTF“) plötzlich 60 Mrd. Euro. Dadurch wurde die aus dem KTF gespeiste BEW in die „Pause“ geschickt.
Seit dem 22. Januar 2024 ist die pausierende Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unter Vorbehalt wieder in Kraft gesetzt.
Letztendlich heißt dies, dass nun wieder Förderanträge gestellt werden können. Allerdings wird die BEW gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nur eingeschränkt fortgesetzt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen ist nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich!