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Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird wieder bezuschusst

Details zur Förderung ab 2024


Wer und was wird gefördert

Seit dem 27. Februar 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Immobilien wieder staatliche Zuschüsse für den Einbau eines klimafreundlichen Heizungssystems beantragen. Voraussichtlich ab Mai 2024 wird die Beantragung auch für Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Ab August 2024 kommen dann voraussichtlich auch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, sowie von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen, d.h. auch Wohnungseigentümergemeinschaften zum Zuge.

Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 (Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Die Beantragung eines Zuschusses muss nicht wie bisher bei der BAFA, sondern bei der „KfW Staatsbank“ erfolgen. Sofern ein Heizungssystem beschafft und eingebaut wird, welches zu mindestens 65% erneuerbare Energien als Quelle nutzt, sind bis zu 70% der Kosten über Zuschüsse der KfW finanzierbar. Dazu gehören Wärmepumpen, Heizungen mit Solarthermie, Wasserstofffähige Gasheizungen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, aber auch Hybridheizungen, sofern der Anteil der erneuerbaren Energieträger 65% des Energiebedarfs deckt. Förderfähig ist dabei grundsätzlich nur der Teil des Heizungssystems, der regenerative Energieträger nutzt.
Für Osdorf besonders bedeutend: Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert!
Prinzipiell wird jede Maßnahme, die die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht, bezuschusst. Förderfähig ist auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Akustik.

Antragsberechtigt sind nur diejenigen, die einen abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsantrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen haben. Dieser Antrag wird dann zusammen mit dem Förderantrag nach Registrierung beim Internet-Kundenportal „kfw.de“ durch digitales Hochladen der Dokumente eingereicht.

Generell gelten ähnliche Bedingungen, wie diejenigen, die bisher bei der Beantragung einer Förderung über die BAFA üblich waren. Warum nun nicht mehr die BAFA, sondern die KfW für die Antragsbearbeitung verantwortlich ist, erschließt sich einem nicht. Man kann aber getrost davon ausgehen, dass die neue Aufgabenverteilung den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet hat.

Die Zuschüsse:

Der bei maximal 70% der Kosten gedeckelte Zuschuss kann sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:

  • Grundförderung von 30%.
  • Einkommensbonus: Zusätzliche Förderung von 30% bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzliche Förderung von 20%, wenn eine funktionierende, fossile Heizung, eine Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird, und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
    Biomasseheizungen sind dabei verpflichtend mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage, oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung zu kombinieren.
  • Effizienzbonus für Wärmepumpen: Zusätzliche Förderung von 5% der Kosten, wenn die Wärmepumpe Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel nutzt.

Die Gesamtförderung beträgt allerdings nicht 85% der Kosten, sondern ist wie erwähnt bei 70% der Kosten gedeckelt. Das ist aber nicht der alleinige Deckel, denn auch der Gesamtkostenaufwand, der der Bezuschussung zugrunde liegt, ist auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus gedeckelt. Insofern ist die maximale Bezuschussung einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus 21.000 € (70% von 30.000 €), auch dann, wenn der Einbau der Wärmepumpe ggf. 35.000 € gekostet hat.

Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseheizungen, die nachweislich geringfügige Mengen an Staub (2,5 mg/m3) in die Luft blasen, kann darüber hinaus noch einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € beantragt werden. In dem Falle reduzieren sich allerdings die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um 2.500 €.

 

Zielsetzung der Bezuschussung klimafreundlicher Heizungen ist nach wie vor die signifikante Reduzierung des CO2-Ausstosses, um die Klimaneutralität in Schleswig-Holstein bis 2035 zu erreichen.

 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wieder aktiv

Ende der BEW-„Pausierung“

Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hatte, fehlten im Klima- und Transformationsfonds („KTF“) plötzlich 60 Mrd. Euro. Dadurch wurde die aus dem KTF gespeiste BEW in die „Pause“ geschickt.

Seit dem 22. Januar 2024 ist die pausierende Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unter Vorbehalt wieder in Kraft gesetzt.

Letztendlich heißt dies, dass nun wieder Förderanträge gestellt werden können. Allerdings wird die BEW gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nur eingeschränkt fortgesetzt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen ist nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich!

Förderung für Wärmenetze „pausiert“ – und nun?

Wie bereits in den Osdorfer Nachrichten vom Dezember angekündigt, wurde und wird das Thema Wärmenetz in den kommenden Wochen intensiv in den Gemeindegremien diskutiert.

Durch die Grundgesetzwidrige Notkreditverwendung der Bundesregierung ist neben vielen anderen Fördermaßnahmen auch die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ gestoppt bzw. „pausiert“.

Ob, wann und in welchem Umfang Wärmenetze in Gemeinden gefördert werden ist Stand Heute nicht bekannt. Fakt ist, dass ein Osdorfer Wärmenetz ohne großzügige Förderungen oder externe Investitionen nicht finanzierbar ist.

Da wir in den Gemeindegremien und auch im Wärmenetz-Lenkungsausschuss davon ausgehen, dass auf Sicht wieder Förderprogramme aufgelegt werden,  „pausieren“ wir in Osdorf nicht, wenn es um die Wärmenetz-Thematik geht.

Nach ersten Diskussionsrunden im neuen Klima- und Umweltausschuss und im Finanzausschuss, besteht
Einvernehmen darüber, dass das Thema „Finanzierung“ noch ausgiebiger beleuchtet werden muss. Durch die Erörterung und Analyse weiterer Alternativen für den Aufbau und den Betrieb des Wärmenetzes soll ermittelt werden, ob und wie sowohl der Hausanschlusspreis als auch der Arbeitspreis pro kwh Wärme möglichst günstig angeboten werden können.

Im Klartext geschrieben: Wie schafft es die Gemeinde oder ein verantwortlicher Wärmenetzbetreiber, den Hausanschluss- und Arbeitspreis für die Wärmeversorgung so attraktiv auszuweisen, dass sich voraussichtlich mehr als 50% der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer für einen Anschluss ihrer Osdorfer Immobilie an das Wärmenetz begeistern?

Der Klima- und Umweltausschuss hat daher beschlossen, Gespräche und Diskussionsrunden mit externen Anbietern Anfang 2024 zu führen, um vergleichbare Daten für die Betreibermodell-Entscheidungsfindung zu erhalten. Parallel finden Gespräche mit  Finanzinstituten statt, um die vorliegende Kalkulation auf Grundlage der Daten der Machbarkeitsstudie zu prüfen.

Auch das Thema Geothermie-Wärmequelle soll parallel vertieft werden. Dazu erfolgt ein Austausch mit der IB.SH Energieagentur, um zu ergründen, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Tiefenbohrungen sowie der Absicherung von Fündigkeitsrisiken über Landesmittel existieren.

Fazit: Die Osdorfer Gemeindevertretung hat bereits im Frühjahr 2023 entschieden, ein lokales Wärmenetz auf den Weg zu bringen. Dafür wurden und werden alle notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt.
Die Machbarkeitsstudie bestätigt die Machbarkeit der Umsetzung des Wärmenetzes, sofern eine Bank die Finanzierung trägt. Durch den Fördermittelstopp ist momentan kein finanziell vertretbarer Aufbau eines Wärmenetzes im Osdorfer Ortskern möglich. Daher ist  zunächst auch keine Bankzusage zu erwarten.

Auf die erneute Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Größenordnung hoffend, arbeiten die Gemeindegremien weiter an einer optimalen, zukunftsfähigen Gestaltung des Wärmenetzes für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger.

Die kostenfreien Beratungen des Sanierungsmanagements werden ebenso weitergeführt. Scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren und einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte unser Beratungsterminwunschformular.

Energiewende Beitrag – zum Änderungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Osdorf erlangt voraussichtlich große Bedeutung für Ihre Wärmeplanung!   Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viel Wirbel, Verunsicherung und Ärger ausgelöst, wie das im Volksmund als „Heizungsgesetz“ titulierte Unterfangen der Ampelkoalition zur Energiewende im Wärmebereich. Der seit dem 15. Juni 2023 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung […]