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Antrag für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Modul 2 für den Osdorfer Ortskern wurde eingereicht.

BEW Modul 2 – Förderantrag eingereicht.

Das Sanierungsmanagement hat am 17.04.2024 den Förderantrag für das „BEW Modul 2“ (BEW=Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht.  Es ist damit zu rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags durch die BAFA einige Wochen dauern wird. Insbesondere könnte es sein, dass noch weitere Informationen und Dokumente durch die BAFA angefordert werden bevor ein Zuwendungsentscheid ergeht.

Die Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1) wurde, wie bereits in vergangenen Beiträgen erwähnt, durch die EcoWert360° GmbH erstellt. Beim Modul 2 geht es nun konkret um die bauliche Umsetzung des Wärmenetz-Vorhabens. Je nach geplanter Dauer der Realisierung des Wärmenetzes sind ein oder mehrere Maßnahmepakete zu schnüren, für die jeweils eine separate Förderung zu beantragen ist. Je Maßnahmenpaket muß ein Umsetzungszeitraum von 4 bis maximal 6 Jahren eingehalten werden.

Schema Förderablauf (Fall: Zeithorizont zum Bau oder der Transformation eines Wärmenetzes größer als 4 Jahre) – Quelle: BAFA

Die Förderquote beträgt 40% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf einen Maximalbetrag von 100.000.000,- Euro pro Antrag und auf die zu ermittelnde Wirtschaftlichkeitslücke des Antrages begrenzt. Für beantragte Leistungen dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden.

Der Zeitraum für BEW Modul 2 – Zuschüsse beträgt grundsätzlich vier Jahre und kann bei Bedarf einmalig um bis zu zwei Jahre pro Maßnahmenpaket verlängert werden, so dass klar ist, dass im Falle der Bewilligung sehr schnell mit der Umsetzung des Wärmenetzprojektes, d.h., dem Bau begonnen werden muss.

Bekommt die Gemeinde Osdorf die Förderung bewilligt, so gehen die Spezialisten der  EcoWert360° GmbH davon aus, dass die Förderung auch auf eine zwischenzeitlich aktivierte Betreibergesellschaft übertragen werden kann.

Für den Betrieb von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen kann im Anschluss an den Bau, vor vollständiger Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage, ein separater Antrag zur Förderung der  Betriebskosten (Modul 4) gestellt werden. Diese wird über 10 Jahre gewährt.

Ziel aller Maßnahmen ist die treibhausneutrale leitungsgebundene Wärmeversorgung bis spätestens 2045.

 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wieder aktiv

Ende der BEW-„Pausierung“

Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hatte, fehlten im Klima- und Transformationsfonds („KTF“) plötzlich 60 Mrd. Euro. Dadurch wurde die aus dem KTF gespeiste BEW in die „Pause“ geschickt.

Seit dem 22. Januar 2024 ist die pausierende Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unter Vorbehalt wieder in Kraft gesetzt.

Letztendlich heißt dies, dass nun wieder Förderanträge gestellt werden können. Allerdings wird die BEW gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nur eingeschränkt fortgesetzt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen ist nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich!

Förderung für Wärmenetze „pausiert“ – und nun?

Wie bereits in den Osdorfer Nachrichten vom Dezember angekündigt, wurde und wird das Thema Wärmenetz in den kommenden Wochen intensiv in den Gemeindegremien diskutiert.

Durch die Grundgesetzwidrige Notkreditverwendung der Bundesregierung ist neben vielen anderen Fördermaßnahmen auch die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ gestoppt bzw. „pausiert“.

Ob, wann und in welchem Umfang Wärmenetze in Gemeinden gefördert werden ist Stand Heute nicht bekannt. Fakt ist, dass ein Osdorfer Wärmenetz ohne großzügige Förderungen oder externe Investitionen nicht finanzierbar ist.

Da wir in den Gemeindegremien und auch im Wärmenetz-Lenkungsausschuss davon ausgehen, dass auf Sicht wieder Förderprogramme aufgelegt werden,  „pausieren“ wir in Osdorf nicht, wenn es um die Wärmenetz-Thematik geht.

Nach ersten Diskussionsrunden im neuen Klima- und Umweltausschuss und im Finanzausschuss, besteht
Einvernehmen darüber, dass das Thema „Finanzierung“ noch ausgiebiger beleuchtet werden muss. Durch die Erörterung und Analyse weiterer Alternativen für den Aufbau und den Betrieb des Wärmenetzes soll ermittelt werden, ob und wie sowohl der Hausanschlusspreis als auch der Arbeitspreis pro kwh Wärme möglichst günstig angeboten werden können.

Im Klartext geschrieben: Wie schafft es die Gemeinde oder ein verantwortlicher Wärmenetzbetreiber, den Hausanschluss- und Arbeitspreis für die Wärmeversorgung so attraktiv auszuweisen, dass sich voraussichtlich mehr als 50% der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer für einen Anschluss ihrer Osdorfer Immobilie an das Wärmenetz begeistern?

Der Klima- und Umweltausschuss hat daher beschlossen, Gespräche und Diskussionsrunden mit externen Anbietern Anfang 2024 zu führen, um vergleichbare Daten für die Betreibermodell-Entscheidungsfindung zu erhalten. Parallel finden Gespräche mit  Finanzinstituten statt, um die vorliegende Kalkulation auf Grundlage der Daten der Machbarkeitsstudie zu prüfen.

Auch das Thema Geothermie-Wärmequelle soll parallel vertieft werden. Dazu erfolgt ein Austausch mit der IB.SH Energieagentur, um zu ergründen, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Tiefenbohrungen sowie der Absicherung von Fündigkeitsrisiken über Landesmittel existieren.

Fazit: Die Osdorfer Gemeindevertretung hat bereits im Frühjahr 2023 entschieden, ein lokales Wärmenetz auf den Weg zu bringen. Dafür wurden und werden alle notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt.
Die Machbarkeitsstudie bestätigt die Machbarkeit der Umsetzung des Wärmenetzes, sofern eine Bank die Finanzierung trägt. Durch den Fördermittelstopp ist momentan kein finanziell vertretbarer Aufbau eines Wärmenetzes im Osdorfer Ortskern möglich. Daher ist  zunächst auch keine Bankzusage zu erwarten.

Auf die erneute Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Größenordnung hoffend, arbeiten die Gemeindegremien weiter an einer optimalen, zukunftsfähigen Gestaltung des Wärmenetzes für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger.

Die kostenfreien Beratungen des Sanierungsmanagements werden ebenso weitergeführt. Scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren und einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte unser Beratungsterminwunschformular.

Förderprogramme des BAFA zum Teil gestoppt – Ohne Fördermittel kein Wärmenetz in Osdorf

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eklatante Auswirkungen auf viele Förderprogramme des BAFA.

Das Urteil wirkt sich auch auf die Förderprogramme aus, die das BAFA administriert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
  • Förderprogramm Serielle Sanierung
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).

*Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Stand:04.12.2023

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Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

ist für die Finanzierung des Osdorfer Wärmenetzes von entscheidender Bedeutung. Ohne diese Förderung oder eine entsprechende Investition eines Investors ist das Wärmenetz in Osdorf aus finanzieller Sicht nicht umsetzbar. Daher hoffen wir, dass das BEW-Förderprogramm bald wieder aufgesetzt wird. Zwischenzeitlich arbeiten die Gremien im Ort weiter an der Vorbereitung einer Umsetzung des Wärmenetzes, um keine Zeit verloren zu haben, wenn eine hinreichende Förderung wieder angeboten werden sollte.