Initiale Energieberatung durch das Sanierungsmanagement

Initiale Energieberatung bei Ihnen vor Ort, in der BAu oder auch telefonisch!

Am 13.07.2023 fand die erste „Energiesprechstunde“ in der Bürgerbegegnungsstätte an der AU (BAu) statt. Herr LiMan Keller von der EcoWert360° GmbH und Herr Michael Voelkel in seiner Funktion als Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf waren von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr für Beratungsgespräche in der Bau besuchbar.

Leider gab es nur eine Anmeldung für den ersten Termin. Dennoch war das Gespräch mit dem Osdorfer Bürger für alle Seiten interessant, zeigte es doch auf, dass es aufgrund des noch im Entwurfsstadium befindlichen Gebäudeenergiegesetzes nicht in jeder Beziehung klare Empfehlungen geben kann. Erst wenn das Gesetz – voraussichtlich im September dieses Jahres – beschlossen ist und die Landesregierung deutlich gemacht hat, welche Verschärfungen sie ggf. in Schleswig-Holstein einbringen möchte, um die landeseigenen Klimaziele zu erreichen, wird man ermessen können, welche Sanierungsmaßnahmen energetisch und auch wirtschaftlich im jeweiligen Einzelfall sinnvoll sind, bzw. wie man sich für die nächsten Jahre energie-strategisch am besten aufstellen sollte.

Während die Energiesprechstunde noch Anlaufschwierigkeiten hat, wurde das Angebot an Vor-Ort-Beratungen gut angenommen. Die ersten Beratungstermine werden am 26. Juli stattfinden.
Die nächsten Energiesprechstunden finden am 10.08.2023 und 14.09.2023 jeweils von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr in der BAu statt.
Sofern auch Sie Interesse an einer Initialberatung (Vor-Ort, in der BAu oder ggf. telefonisch) haben, bitten wir Sie, Ihren Terminwunsch über das Formular „Beratungsterminanforderung“ (hier verlinkt) bekanntzugeben.

Alternativ senden Sie gern eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an energiewende@osdorf.de, wir rufen Sie dann zwecks Vereinbarung eines Termins zurück.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Osdorf, die ihr Interesse für einen Wärmenetzanschluss bislang noch nicht bekundet haben, können diese jederzeit mittels des Fernwärmeabfrage-Formulars (hier verlinkt) unverbindlich bekunden.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG) Änderung wird zeitlich verschoben

Das geänderte GEG bzw. „Heizungsgesetz“ wird diese Woche nicht mehr verabschiedet werden, da ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens erfolgreich beschieden wurde. Es geht hierbei nicht um Inhalte der Gesetzesänderung sondern um die Bemängelung des Gesetzgebungsverfahrens, welches für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wegen des zu eng gesetzten Zeitrahmens offensichtlich unzumutbar ist.

Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung des BVG aufrufen.

Da es nicht um Inhalte des GEG sondern um das formelle Verfahren geht, kann das GEG durchaus noch Anfang 2024 in Kraft treten.

Es ist allerdings fraglich, ob es vor der Sommerpause des Parlamentes noch zu einer Verabschiedung des Gesetzes kommt, oder ob es möglicherweise in der Sommerpause eine Sondersitzung des Bundestages geben wird, in welcher es zu einer Abstimmung über den geänderten Gesetzentwurf des GEG kommt.

Wir werden es sehen 😉

 

 

Umsetzung des „Heizungsgesetzes“ in Osdorf schon vor 2028?

Schleswig-Holstein plant eine zügigere Umsetzung des kommenden „Heizungsgesetzes“.

Wie bereits im letzten Beitrag erwähnt, ist das sogenannte „Heizungsgesetz“ noch im Entwurfsstadium. Viele offene Fragen bewegen sowohl die Politikerinnen und Politiker der einzelnen Parteien als auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes.

Inzwischen wird vehement über eine „Entschärfung“ des Gesetzes

  • durch Ausweitung der Fristen für einen Heizungstausch,
  • durch Förderquoten von bis zu 70% der Austauschkosten,
  • durch diverse Ausnahmen bei speziellen Gegebenheiten insbesondere aber bei Überschreitung der persönlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit

in der Ampelkoalition und den Ausschüssen auf Bundesebene verhandelt bzw. gestritten.

Just in diesem Zuge prescht die Kieler Landesregierung vor, um deutlich zu machen, dass man in Schleswig-Holstein ein höheres Tempo beim Austausch fossiler Heizungen sicherstellen möchte, um  die Klimaneutralität in Schleswig-Holstein bis 2040 zu erreichen. Dazu möchte die Landesregierung zunächst die größeren Städte in Schleswig-Holstein verpflichten, bis Ende 2024 eine belastbare Wärmeplanung vorzulegen. Für die Bürgerinnen und Bürger in den größeren Städten bedeutet dies ggf. , dass sie bereits vor 2028 die 65%-Quote erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung sicherstellen müssen, sofern sie laut Wärmeplanung der betroffenen Kommunen keinen Zugriff auf ein Nah- oder Fernwärmenetz haben.
Ob dieses Vorhaben letztendlich auch für kleinere Städte und Gemeinden Gültigkeit haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenso ungeklärt, wie das Heizungsgesetz bzw. die geänderte Fassung des Gebäudeenergiegesetzes selbst.

So begrüßenswert das Vorgehen der Landesregierung aus Sicht des Klimaschutzes auch sein mag, für die Bürgerinnen und Bürger schafft es zunächst einmal zusätzliche Unsicherheit. Selbst wenn das sogenannte Heizungsgesetz nach dem derzeitigen Sommer vielleicht verabschiedet sein sollte, müssen die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein damit rechnen, dass die Landesregierung das „entschärfte“ Heizungsgesetz mit neuen oder geänderten Bestimmungen wieder schärft.

Klar ist, dass derzeit hinsichtlich des Heizungsgesetzes nichts wirklich abschließend geklärt ist. Klar ist aber auch, dass die Gemeinde Osdorf sich bereits auf den Weg gemacht hat, ein Nahwärmenetz zu initiieren. Besonders zu loben ist, dass es in unserem Dorf einige kompetente Personen gibt, die sich bei der Umsetzung des Projektes engagieren wollen bzw. Interesse an einer Mitwirkung beim Aufbau des Wärmenetzbetriebes – z. B. im Rahmen einer Genossenschaft – haben.

Möchten auch Sie die Energiewende in Osdorf aktiv unterstützen, so melden Sie sich bitte gern bei uns per E-Mail energiewende@osdorf.de.

Wir planen im kommenden Monat, spätestens aber nach den Sommerferien einen Termin mit allen Interessentinnen und Interessenten zu vereinbaren, die beim Aufbau einer Genossenschaft unterstützen wollen und können.

Wir halten Sie auf dieser Homepage stets auf dem Laufenden. Nahwärme-Interessenten, die sich mit einer Information per Mail einverstanden erklärt haben, machen wir zusätzlich auf neue Beiträge und Informationen aufmerksam. Natürlich werden wir auch in der ON monatlich berichten.

Sind Sie an einer initialen Energieberatung für Ihre Immobilie interessiert, so teilen Sie uns Ihr Interesse bitte über das hier verlinkte Formular Beratungsterminanforderung mit.

 

Osdorf, den 29.06.2023, Michael Voelkel, Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf

Energiewende Beitrag – Das Sanierungsmanagement ist gestartet

Das Sanierungsmanagement ist gestartet

Der Auftrag für das Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf wurde an das Unternehmen „EcoWert360° GmbH“ aus Flensburg vergeben. EcoWert360° hatte übrigens auch das Quartierskonzept zusammen mit der Firma GP Joule für den Osdorfer Ortskern erstellt und arbeitet derzeit auch an dem Quartierskonzept des Osdorfer Ortsteils Borghorsterhütten.

Am 22.05.2023 stellte der Geschäftsführer der EcoWert 360° , Herr Lukas Schmeling, lokal in Osdorf und parallel per Video-Konferenz vor, wie sich die Firma EcoWert360° die Umsetzung des Quartierskonzeptes für den Osdorfer Ortskern inhaltlich und zeitlich vorstellt.

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