Wie zuvor in der Tagesordnung der Einwohnerversammlung angekündigt, sollte neben dem Thema „Grundsteuerreform“ das Thema „Wärmenetz“ im Fokus stehen. Die erfreuliche, sehr gute Beteiligung der Osdorfer Bürgerinnen und Bürger an dieser Versammlung machte deutlich, dass diese Themen im Ort von außerordentlichem Interesse sind. Anmerkung: In diesem Energiewende-Beitrag erörtern wir nicht das Thema „Grundsteuerreform“.
Das Thema „Wärmenetz“ wurde von unserem Bürgermeister Helge Kohrt eingeleitet, indem er den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern rückblickend die vielen Schritte, die die Gemeinde Osdorf im Rahmen der Energiewende in den letzten Jahren erarbeitet und gemacht hat, darstellte und erläuterte. Als wesentlicher nächster Schritt, führte Helge aus, ginge es darum, eine Betreibergesellschaft für das Osdorfer Wärmenetz zu finden bzw. zu gründen. Helge erläuterte, dass dieser Schritt unbedingt in 2025 umgesetzt werden muss, da mit dem zu erwartenden Erhalt der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEG) im 1. Quartal 2025, die Umsetzung des Wärmenetzes möglichst zeitnah starten sollte.
Den Vortrag von Helge Kohrt finden Sie als PDF Datei hier :
Das Thema „Betreibergesellschaft“ wird schon seit einigen Monaten in der Gemeinde Osdorf und weiteren Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld diskutiert. Auch Herr Martin Laß von der Agrarservice Laß GmbH und der Bioenergie Gettorf GmbH & Co. KG beschäftigt sich seit einiger Zeit damit, das in Gettorf bereits erfolgreich umgesetzte Nahwärmenetz größer zu denken. Seine Vorstellungen von einer amtsübergreifenden Betreibergesellschaft, die Ihre Geschäftstätigkeit in der Startphase ggf. zunächst auf die Gemeinden Gettorf und Osdorf konzentrieren könnte, stellte er dem Publikum in seinem umfassenden Vortrag (vergl. unten) vor. Im Nachgang beantwortete er alle Fragen aus dem Plenum.
Das vorgestellte Betreibermodell umfasst unter anderem eine finanzielle Beteiligung einer überregionalen Genossenschaft an der Betreibergesellschaft. Die Genossinnen und Genossen können Wärmenetzkunden sein, sie müssen es aber nicht. Es kann daher jeder Anteile der Genossenschaft zeichnen. Herr Laß führte im persönlichen Gespräch aus, dass diese Genossenschaft bereits unter dem Namen „Quartierpioniere eG“ gegründet wurde. Nach Prüfung und Freigabe der eG durch den Genossenschaftsverband wird eine Zeichnung von Anteilen an der Genossenschaft voraussichtlich aktiv in den Gemeinden beworben werden.
Den Vortrag von Martin Laß finden Sie folgend als PDF-Datei in direkter Anzeige.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2024/12/Q-X-Logo.png236366Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2024-12-09 12:10:172024-12-09 17:28:29Zentrales Thema in der Einwohnerversammlung am 03.12.2024: „Osdorfer Wärmenetz“.
Entgegen der Ankündigung in den Osdorfer Nachrichten findet die Einwohnerversammlung der Gemeinde Osdorf am 03.12.2024 ab 19 Uhr in Dibbern’s Gasthof statt.
Auf der Einwohnerversammlung werden Herr Martin Laß von der Bioenergie Gettorf und Herr Lukas Schmeling von der EcoWert360° GmbH Auskunft über den aktuellen Stand und die weiteren Planungen des Wärmenetzes für den Osdorfer Ortskern geben.
Hier geht es einerseits um das geplante Betreibermodell, welches in groben Zügen bereits in einem unserer vorherigen Beiträge beschrieben wurde, und andererseits und nicht zuletzt um die erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die auf einen Zuwendungsbescheid folgenden, nächsten Schritte des Sanierungsmanagements.
Da auch die Grundsteuer nach der nun in der Umsetzung befindlichen Reform ein Thema ist, freuen sich die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf eine große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an und in der Einwohnerversammlung.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2024/11/save-energy-7360354_1920_-Bild-von-RosZie_238x238.png283283Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2024-11-19 15:53:322024-11-19 17:04:44Bericht über den Status des Wärmenetzes auf der Einwohnerversammlung am 03.12.2024
Neues, gemeindeübergreifendes Organisations-Konzept für den Aufbau und den Betrieb des Osdorfer Wärmenetzes
Um das Wärmenetz in der Gemeinde Osdorf zu realisieren, ist es notwendig, dass eine Organisation für Bau und Betrieb des Wärmenetzes gegründet wird. Eine interessante, gemeindeübergreifende Lösung im Rahmen einer Quartiersgesellschaft wurde am 22.08.2024 im Klimaausschuss vorgestellt und diskutiert.
Martin Laß, Geschäftsführer der Agrarservice Lass GmbH sowie der BioEnergie Gettorf GmbH & Co. KG, der derzeit in Gettorf das Wärmenetz baut, präsentierte sein Konzept einer Quartiersgesellschaft. Ein wesentlicher Faktor der Quartiersgesellschaft ist die mögliche Beteiligung aller Interessengruppen. Dies sind Gemeinden des Amtsbereichs, Energieerzeuger, Bürgergenossenschaften und ggf. auch externe Investoren. Diese Organisation für zwei oder mehr Gemeinden des Amtsbereiches unter dem Dach der Quartiersgesellschaft gestattet die Nutzung diverser regenerativer Energieanlagen der Energieerzeuger für die Wärmeproduktion.
Die Kopplung unterschiedlicher Energiesektoren ermöglicht die nahezu vollständige Nutzung der Energie im Wärmenetz. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte und Einsparungen gegenüber einem lokal begrenzten und energetisch eingeschränkten Gesellschaftsmodell.
Die Devise muss lauten: Möglichst viel regenerativ gewonnene Energie selbst nutzen und nicht ausregeln bzw. in das öffentliche Netz einspeisen. Genau dadurch lassen sich attraktive Endverbraucherpreise realisieren.
Das neue Modell zum Aufbau und Betrieb der Wärmenetze basiert auf der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Grob dargestellt, könnte es folgendermaßen gestaltet sein:
Bild: Grob skizzierte Darstellung der Gesellschaftsform für Aufbau und Betrieb eines gemeindeübergreifenden Wärmenetzes (Der Name der Quartiersgesellschaft im Beispiel ist frei erfunden).
Mehrere Gemeinden im Amtsbereich Dänischer Wohld, die den Aufbau und Betrieb eines Wärmenetzes anstreben – im oben dargestellten Beispiel die Gemeinden Gettorf und Osdorf – beteiligen sich neben einer Bürgergenossenschaft – deren Genossinnen und Genossen gleichzeitig auch Wärmekunden sein können – mit einem finanziellen Anteil von zusammengerechnet mindestens 25,1% an der Quartiersgesellschaft (im Beispiel genannt: „GO Energie GmbH & Co. KG“).
Weitere, mögliche Kommanditisten sind die Energielieferanten, die mittels regenerativer Energieproduktion ( z. B. mit Windenergie-, Photovoltaik-, Biogas-, oder Geothermie-Anlagen) die Energiezufuhr für die Warmwassererwärmung sicherstellen. Diese Kommanditisten steuern zusammengerechnet das Gesellschaftskapital in Höhe von maximal 74,9% bei. Die Energielieferanten müssen nicht zwingend Kommanditisten der GO Energie GmbH & Co. KG sein.
Externe Kapitalgeber können ebenfalls Kommanditisten werden, sofern die Gemeinde oder die Energieerzeuger das erforderliche Kapital nicht vollständig zeichnen.
Die Verwaltungs-GmbH stellt den Geschäftsführer, der auch die Geschäfte der GO Energie GmbH & Co. KG verantwortet. Die Verwaltungs-GmbH schließt für die GO Energie GmbH & Co. KG z. B. die Verträge mit den Unternehmen, die den Bau des Wärmenetzes ausführen. Auch das Schließen der Verträge mit dem Unternehmen, welches die Abrechnung mit den Wärmekunden vollzieht, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungs-GmbH.
Die Wärmekunden selbst können, müssen aber nicht Mitglied der ggf. auch überregional aufgestellten Bürgergenossenschaft sein.
Energieerzeuger sind insbesondere die Betreiber der Biogasanlagen im Gettorfer und Osdorfer Umfeld, aber auch die Betreiber der im näheren Umfeld im Aufbau befindlichen Windenergieanlagen, die z. B. den Strom zum Betrieb von Großwärmepumpen liefern können. Für die Nutzung von Geothermie ist ein existierendes Wärmenetz eine zwingende Voraussetzung, so dass sich diesbezüglich erst mittelfristig Perspektiven ergeben werden.
Auch Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen in die Lieferung elektrischer Energie zur Wärmeerzeugung einbezogen werden. Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung am 16.07.2024 das Standortkonzept zur Freiflächenphotovoltaik auf den Weg gebracht. Dieses Konzept macht deutlich, welche Flächen für den Aufbau von Freiflächenphotovoltaik in Betracht kommen. Per Aufstellungsbeschluss wurde in gleicher Sitzung der Gemeindevertretung bereits für die erste Anlage der Weg bereitet, um den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan für den ersten Solarpark auf Osdorfer Gemeindegebiet aufzusetzen.
Um die gerade im Sommer zu erwartende Überkapazität an elektrischer Energie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, wird ein neues Umspannwerk benötigt, da die Kapazität des bestehenden Umspannwerks in Gettorf zukünftig nicht in der Lage sein wird, größere Energiekapazitäten zu transferieren. Hierzu laufen bereits erste Gespräche mit der Schleswig-Holstein Netz GmbH.
Da das Wärmenetz für Osdorf wegen der zeitlich begrenzten Projekt-Förderperiode möglichst zügig umzusetzen ist, werden die Gemeindevertreter sowie die Vertreter des Amtes Dänischer Wohld zusammen mit den potenziellen Energieerzeugern das grob dargestellte Quartiersgesellschaft-Modell in weiteren Kooperationsgesprächen konkretisieren. Letztendlich sind zwischen den Akteuren Kooperationsverträge zu schließen, so dass die Quartiersgesellschaft gegründet und in der Folge tätig werden kann. Die Akteure gehen davon aus, dass das in 2025 erfolgen wird.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2024/09/Quartiersgesellschafts-Modell-mini-web.png573859Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2024-09-17 18:49:102024-09-17 19:09:25Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes durch eine Quartiersgesellschaft
Im Nachgang zum Quartierskonzept des Osdorfer Ortskerns wurde auch für den Osdorfer Ortsteil „Borghorsterhütten“ ein Quartierskonzept erstellt. Der Abschlußbericht zu diesem Konzept wurde bereits im März 2024 fertiggestellt, bislang aber noch nicht auf unserer Homepage veröffentlicht. Das vorliegende Konzept ist durchaus auch für andere Ortsbereiche um Osdorf und sicher auch für andere Orte in Schleswig-Holstein nicht untypisch, da es die Problematik der weit auseinander liegenden Gebäude in Borghorsterhütten berücksichtigt.
Schauen Sie hier den Abschlussbericht direkt an (ggf. längere Ladezeit, da das Dokument ca. 3 MB groß ist.)
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2024/08/Quartier-Borghorsterhuetten-2024.png362430Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2024-08-12 12:37:132024-08-12 16:25:25Für den Osdorfer Ortsteil Borghorsterhütten wurde ein Quartierskonzept erstellt
Das Sanierungsmanagement hat am 17.04.2024 den Förderantrag für das „BEW Modul 2“ (BEW=Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht. Es ist damit zu rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags durch die BAFA einige Wochen dauern wird. Insbesondere könnte es sein, dass noch weitere Informationen und Dokumente durch die BAFA angefordert werden bevor ein Zuwendungsentscheid ergeht.
Die Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1) wurde, wie bereits in vergangenen Beiträgen erwähnt, durch die EcoWert360° GmbH erstellt. Beim Modul 2 geht es nun konkret um die bauliche Umsetzung des Wärmenetz-Vorhabens. Je nach geplanter Dauer der Realisierung des Wärmenetzes sind ein oder mehrere Maßnahmepakete zu schnüren, für die jeweils eine separate Förderung zu beantragen ist. Je Maßnahmenpaket muß ein Umsetzungszeitraum von 4 bis maximal 6 Jahren eingehalten werden.
Schema Förderablauf (Fall: Zeithorizont zum Bau oder der Transformation eines Wärmenetzes größer als 4 Jahre) – Quelle: BAFA
Die Förderquote beträgt 40% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf einen Maximalbetrag von 100.000.000,- Euro pro Antrag und auf die zu ermittelnde Wirtschaftlichkeitslücke des Antrages begrenzt. Für beantragte Leistungen dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden.
Der Zeitraum für BEW Modul 2 – Zuschüsse beträgt grundsätzlich vier Jahre und kann bei Bedarf einmalig um bis zu zwei Jahre pro Maßnahmenpaket verlängert werden, so dass klar ist, dass im Falle der Bewilligung sehr schnell mit der Umsetzung des Wärmenetzprojektes, d.h., dem Bau begonnen werden muss.
Bekommt die Gemeinde Osdorf die Förderung bewilligt, so gehen die Spezialisten der EcoWert360° GmbH davon aus, dass die Förderung auch auf eine zwischenzeitlich aktivierte Betreibergesellschaft übertragen werden kann.
Für den Betrieb von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen kann im Anschluss an den Bau, vor vollständiger Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage, ein separater Antrag zur Förderung der Betriebskosten (Modul 4) gestellt werden. Diese wird über 10 Jahre gewährt.
Ziel aller Maßnahmen ist die treibhausneutrale leitungsgebundene Wärmeversorgung bis spätestens 2045.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2022/07/Fernwaerme-Osdorf.jpg6871030Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2024-04-18 18:31:352024-04-24 18:41:02Antrag für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Modul 2 für den Osdorfer Ortskern wurde eingereicht.
Seit dem 27. Februar 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Immobilien wieder staatliche Zuschüsse für den Einbau eines klimafreundlichen Heizungssystems beantragen. Voraussichtlich ab Mai 2024 wird die Beantragung auch für Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Ab August 2024 kommen dann voraussichtlich auch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, sowie von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen, d.h. auch Wohnungseigentümergemeinschaften zum Zuge.
Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 (Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Die Beantragung eines Zuschusses muss nicht wie bisher bei der BAFA, sondern bei der „KfW Staatsbank“ erfolgen. Sofern ein Heizungssystem beschafft und eingebaut wird, welches zu mindestens 65% erneuerbare Energien als Quelle nutzt, sind bis zu 70% der Kosten über Zuschüsse der KfW finanzierbar. Dazu gehören Wärmepumpen, Heizungen mit Solarthermie, Wasserstofffähige Gasheizungen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, aber auch Hybridheizungen, sofern der Anteil der erneuerbaren Energieträger 65% des Energiebedarfs deckt. Förderfähig ist dabei grundsätzlich nur der Teil des Heizungssystems, der regenerative Energieträger nutzt. Für Osdorf besonders bedeutend: Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert!
Prinzipiell wird jede Maßnahme, die die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht, bezuschusst. Förderfähig ist auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Akustik.
Antragsberechtigt sind nur diejenigen, die einen abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsantrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen haben. Dieser Antrag wird dann zusammen mit dem Förderantrag nach Registrierung beim Internet-Kundenportal „kfw.de“ durch digitales Hochladen der Dokumente eingereicht.
Generell gelten ähnliche Bedingungen, wie diejenigen, die bisher bei der Beantragung einer Förderung über die BAFA üblich waren. Warum nun nicht mehr die BAFA, sondern die KfW für die Antragsbearbeitung verantwortlich ist, erschließt sich einem nicht. Man kann aber getrost davon ausgehen, dass die neue Aufgabenverteilung den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet hat.
Die Zuschüsse:
Der bei maximal 70% der Kosten gedeckelte Zuschuss kann sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:
Grundförderung von 30%.
Einkommensbonus: Zusätzliche Förderung von 30% bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.
Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzliche Förderung von 20%, wenn eine funktionierende, fossile Heizung, eine Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird, und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Biomasseheizungen sind dabei verpflichtend mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage, oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung zu kombinieren.
Effizienzbonus für Wärmepumpen: Zusätzliche Förderung von 5% der Kosten, wenn die Wärmepumpe Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel nutzt.
Die Gesamtförderung beträgt allerdings nicht 85% der Kosten, sondern ist wie erwähnt bei 70% der Kosten gedeckelt. Das ist aber nicht der alleinige Deckel, denn auch der Gesamtkostenaufwand, der der Bezuschussung zugrunde liegt, ist auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus gedeckelt. Insofern ist die maximale Bezuschussung einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus 21.000 € (70% von 30.000 €), auch dann, wenn der Einbau der Wärmepumpe ggf. 35.000 € gekostet hat.
Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseheizungen, die nachweislich geringfügige Mengen an Staub (2,5 mg/m3) in die Luft blasen, kann darüber hinaus noch einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € beantragt werden. In dem Falle reduzieren sich allerdings die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um 2.500 €.
Zielsetzung der Bezuschussung klimafreundlicher Heizungen ist nach wie vor die signifikante Reduzierung des CO2-Ausstosses, um die Klimaneutralität in Schleswig-Holstein bis 2035 zu erreichen.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2022/07/Fernwaerme-Osdorf.jpg6871030Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2024-03-01 11:00:592024-03-01 11:23:50Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird wieder bezuschusst
Wie bereits in den Osdorfer Nachrichten vom Dezember angekündigt, wurde und wird das Thema Wärmenetz in den kommenden Wochen intensiv in den Gemeindegremien diskutiert.
Durch die Grundgesetzwidrige Notkreditverwendung der Bundesregierung ist neben vielen anderen Fördermaßnahmen auch die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ gestoppt bzw. „pausiert“.
Ob, wann und in welchem Umfang Wärmenetze in Gemeinden gefördert werden ist Stand Heute nicht bekannt. Fakt ist, dass ein Osdorfer Wärmenetz ohne großzügige Förderungen oder externe Investitionen nicht finanzierbar ist.
Da wir in den Gemeindegremien und auch im Wärmenetz-Lenkungsausschuss davon ausgehen, dass auf Sicht wieder Förderprogramme aufgelegt werden, „pausieren“ wir in Osdorf nicht, wenn es um die Wärmenetz-Thematik geht.
Nach ersten Diskussionsrunden im neuen Klima- und Umweltausschuss und im Finanzausschuss, besteht
Einvernehmen darüber, dass das Thema „Finanzierung“ noch ausgiebiger beleuchtet werden muss. Durch die Erörterung und Analyse weiterer Alternativen für den Aufbau und den Betrieb des Wärmenetzes soll ermittelt werden, ob und wie sowohl der Hausanschlusspreis als auch der Arbeitspreis pro kwh Wärme möglichst günstig angeboten werden können.
Im Klartext geschrieben: Wie schafft es die Gemeinde oder ein verantwortlicher Wärmenetzbetreiber, den Hausanschluss- und Arbeitspreis für die Wärmeversorgung so attraktiv auszuweisen, dass sich voraussichtlich mehr als 50% der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer für einen Anschluss ihrer Osdorfer Immobilie an das Wärmenetz begeistern?
Der Klima- und Umweltausschuss hat daher beschlossen, Gespräche und Diskussionsrunden mit externen Anbietern Anfang 2024 zu führen, um vergleichbare Daten für die Betreibermodell-Entscheidungsfindung zu erhalten. Parallel finden Gespräche mit Finanzinstituten statt, um die vorliegende Kalkulation auf Grundlage der Daten der Machbarkeitsstudie zu prüfen.
Auch das Thema Geothermie-Wärmequelle soll parallel vertieft werden. Dazu erfolgt ein Austausch mit der IB.SH Energieagentur, um zu ergründen, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Tiefenbohrungen sowie der Absicherung von Fündigkeitsrisiken über Landesmittel existieren.
Fazit: Die Osdorfer Gemeindevertretung hat bereits im Frühjahr 2023 entschieden, ein lokales Wärmenetz auf den Weg zu bringen. Dafür wurden und werden alle notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt.
Die Machbarkeitsstudie bestätigt die Machbarkeit der Umsetzung des Wärmenetzes, sofern eine Bank die Finanzierung trägt. Durch den Fördermittelstopp ist momentan kein finanziell vertretbarer Aufbau eines Wärmenetzes im Osdorfer Ortskern möglich. Daher ist zunächst auch keine Bankzusage zu erwarten.
Auf die erneute Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Größenordnung hoffend, arbeiten die Gemeindegremien weiter an einer optimalen, zukunftsfähigen Gestaltung des Wärmenetzes für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger.
Die kostenfreien Beratungen des Sanierungsmanagements werden ebenso weitergeführt. Scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren und einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte unser Beratungsterminwunschformular.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2022/07/Fernwaerme-Osdorf.jpg6871030Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2023-12-16 11:36:332023-12-16 11:50:08Förderung für Wärmenetze „pausiert“ – und nun?
Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eklatante Auswirkungen auf viele Förderprogramme des BAFA.
Das Urteil wirkt sich auch auf die Förderprogramme aus, die das BAFA administriert.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.
Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
Förderprogramm Serielle Sanierung
Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).
*Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Stand:04.12.2023
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Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
ist für die Finanzierung des Osdorfer Wärmenetzes von entscheidender Bedeutung. Ohne diese Förderung oder eine entsprechende Investition eines Investors ist das Wärmenetz in Osdorf aus finanzieller Sicht nicht umsetzbar. Daher hoffen wir, dass das BEW-Förderprogramm bald wieder aufgesetzt wird. Zwischenzeitlich arbeiten die Gremien im Ort weiter an der Vorbereitung einer Umsetzung des Wärmenetzes, um keine Zeit verloren zu haben, wenn eine hinreichende Förderung wieder angeboten werden sollte.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2022/07/Fernwaerme-Osdorf.jpg6871030Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2023-12-11 18:09:122023-12-11 18:18:59Förderprogramme des BAFA zum Teil gestoppt – Ohne Fördermittel kein Wärmenetz in Osdorf
Für den Osdorfer Ortskern hat das Sanierungsmanagement die Machbarkeitsstudie erstellt. Die Studie wurde zunächst dem Lenkungsausschuss „Wärmenetz“ am 2. November 2023 von der Firma EcoWert360° GmbH vorgestellt. Im Rahmen der Diskussion haben sich einige Aspekte ergeben, die die Firma EcoWert360° GmbH vor der Sitzung des Klima– und Umweltausschusses am 16.11.2023 in die Studie bzw. Präsentation eingearbeitet hat.
In der Sitzung des Klima– und Umweltausschusses spielte neben der Machbarkeitsstudie auch die Finanzierung des Wärmenetz-Projektes eine Rolle. Dazu wurde ein Kalkulationsmodell vorgestellt und diskutiert, welches auf den zuletzt ermittelten Daten basiert. Letztendlich wurde verdeutlicht, ob und wie das Projekt „Osdorfer Wärmenetz“ finanzierbar ist.
Tatsächlich ist eine Machbarkeit des Projektes ist erst dann nachgewiesen, wenn ein Finanzinstitut bereit ist, das Wärmenetz-Business-Modell zu akzeptieren und die Finanzierung des Projektes zu übernehmen oder zu unterstützen.
Dafür ist es wiederum notwendig, dass die Gemeindevertretung sich entscheidet, welche Form der Betreibergesellschaft die volle Unterstützung der Gemeinde erhält, um das Wärmenetz-Projekt umzusetzen.
Wesentliche Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Aus Sicht der EcoWert360° GmbH ist das Wärmenetz gut umsetzbar, wenn etwa 50% der Osdorfer Immobilien im Ortskern-Quartier angeschlossen werden. Das Wärmenetz wird voraussichtlich in bis zu 7 Bauabschnitten umgesetzt, um die Behinderung des Autoverkehrs durch Baustellen zu mindern und bestimmten physikalischen Erfordernissen zu entsprechen.
Das Netz wird im Ort strahlenförmig (siehe Bild) aus unterschiedlich starken, massiv isolierten Stahlrohren erstellt. In diesen wird das ca. 85° Celsius heiße Wasser mit ausreichendem Druck zu den Häusern transportiert werden. Eine im jeweiligen Hausanschlussraum installierte Übergabestation überträgt die Wärme über einen Wärmetauscher entkoppelt an das hausinterne Heiz– und Brauchwassersystem.
Das Osdofer Wärmenetz wird strahlenförmig durch dasDorf gelegt
Die chronologische Folge der Bauabschnitte orientiert sich nicht zuletzt an der Anschlussquote bzw. dem Wärmebedarf innerhalb des jeweiligen Bauabschnittes.
Da die Bauabschnitte der ersten Phase vermutlich nicht genügend Abnehmer für eine große Heizzentrale ergeben, wird man voraussichtlich in den ersten zwei Bauabschnitten zunächst noch mobile Heizsysteme einsetzen. Diese könnten nach Fertigstellung der Heizzentrale und im Zuge des dritten Bauabschnitts abgeschaltet werden.
Die Heizzentrale wird als Großwärmepumpe mit Wasser-Wärmespeicher ausgelegt.
Der Standpunkt der Heizzentrale ist so gewählt, dass diese den durch die in 2024 entstehenden Windenergieanlagen bzw. die zukünftigen Photovoltaik-Flächenanlagen erzeugten Strom per Direktleitung aufnehmen kann. Dadurch entfallen die Kosten für die Nutzung eines öffentlichen Stromnetzes. Letzteres wird dennoch für Spitzenlasten bei fehlender Wind– und Sonnenenergie genutzt, um die elektrische Energie für die Großwärmepumpe bereitzustellen. Ergänzend werden der Wärmespeicher und ein mit (Bio-)Gas betriebenes Blockheizkraftwerk zur Deckung von Bedarfsspitzen bzw. bei einem Ausfall der Großwärmepumpe eingesetzt.
Bei der Wahl des Standortes der Heizzentrale wurde darauf geachtet, dass eine ggf. zukünftig erschlossene Tiefengeothermie-Wärmequelle mit der Heizzentrale gekoppelt werden kann, so dass die Großwärmepumpe bei Nutzung der Erdwärme nur noch die erforderliche Temperaturniveauerhöhung für das Wärmenetz übernehmen muss. Die Lage der Wärmezentrale ermöglicht
darüber hinaus auch den Anschluss an ein ggf. zukünftig entstehendes Wärmenetz-Verbundsystem mit den Umlandgemeinden.
Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer des Wärmenetzes
Spannend ist natürlich die Frage: „Mit welchen Kosten muss ich denn rechnen, wenn ich mein Haus an das Wärmenetz anschließe und zu welchen Preisen beziehe ich dann die Wärme?“.
Diese Frage kann hier leider noch nicht beantwortet werden, da das Preismodell der noch ins Leben zu rufenden Betreibergesellschaft obliegt. Immerhin geht die Machbarkeitsstudie davon aus, dass sowohl der Hausanschluss als auch der Betrieb und der Preis der kwh Wärme günstiger sein werden, als die Beschaffung und der Betrieb eines regenerativ betriebenen Heizsystems für das eigene Haus (Heizungstausch). Gerade das hohe Temperaturniveau des geplanten Wärmenetzes ist geeignet für die kostengünstige Beheizung von weniger gut sanierten Gebäuden.
Wie geht es weiter?
Zunächst wird die Machbarkeitsstudie in den Gemeindegremien diskutiert, woraus sich ggf. noch zusätzliche Aspekte und
Modifikationen der Studie ergeben. Im nächsten Schritt muss sich die Gemeindevertretung für eine Betreibergesellschaftsform entscheiden, welche das Projekt im Sinne und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger am Besten umsetzen kann. Die Betreibergesellschaft sollte sodann zeitnah gegründet werden. Im Namen der Betreibergesellschaft und mit Unterstützung des Sanierungsmanagements können die Förderanträge gestellt und Finanzierungsverhandlungen mit Finanzinstituten aufgenommen werden. Spätestens dann werden die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Veranstaltungen und Vorvertragsgesprächen in den Prozess einbezogen.
Bis dahin nutzen Sie bitte die kostenlosen Energieberatungen des Sanierungsmanagements.
Bitte melden Sie sich für eine – für Osdorfer Bürgerinnen und Bürger – kostenlose initiale Energieberatung bei Ihnen im Haus oder in der Bürgerbegegnungsstätte an der Au an.
Verwenden Sie bitte das hier verlinkte Formular: Terminwunsch-Anmeldeformular.
Ihr Interesse an einem Wärmenetzanschluss in Osdorf bekunden Sie bitte unverbindlich
– sofern noch nicht geschehen — über das hier verlinkte Formular.
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2022/07/Fernwaerme-Osdorf.jpg6871030Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2023-11-23 10:35:582023-11-23 11:00:26Das Wärmenetz kommt voran: Die Machbarkeitsstudie wird in den Gemeindegremien diskutiert
Wie kommt die Wärme aus dem Wärmenetz in ihr Haus?
Durch die Hauptleitungstrasse wird das in der Heizzentrale hoch temperierte Wasser zu den Häusern transferiert. Über die Hausanschlussleitung wird das warme Wasser zu der Übergabestation im Haus (Wärmetauscher) geleitet, die die Wärmeenergie in das hausinterne Leitungsnetz überträgt. Dadurch werden Brauch- und Heizungswasser in der Hausanlage direkt, oder ggf. über zusätzliche Komponenten gesteuert und ergänzt, für die hauseigenen Wärmeverbraucher bereitgestellt.
Was passiert in Ihrem Haus, wenn das Wärmenetz bei Ihnen angeschlossen wird?
Die Hausanschlussleitung wird über Ihr Grundstück in ca. 1 Meter Tiefe zu Ihnen ins Haus gelegt.
Verteilung: Abzweiger zu einem Haus.
Leitung zum Haus.
Eintritt der Hausanschlussleitung über eine Kernbohrung in der Hauswand.
Eintritt der Hausanschlussleitung Innen.
Im Haus wird dann eine Übergabestation installiert, die ggf. durch einen Wärmespeicher ergänzt wird.
Wärmenetz-Übergabestation (geöffnet) vor Installation im Anschlussraum.
Auch Hybridlösungen mit bestehenden oder zusätzlich gewünschten, ergänzenden Heizungsanlagen-Komponenten sind denkbar. Während der Wärmenetzbetreiber für das gesamte Netz bis einschließlich der Übergabestation in Ihrem Haus sowohl für den Betrieb als auch für die Wartung zuständig ist, tragen Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie nur für die Verteilung der Wärme im eigenen Haus die Verantwortung. Sofern von Ihnen gewünscht, dürfen Sie in Ihrem Haus auch eine Hybridlösung, z. B. mit Integration einer bestehenden Heizungsanlage oder mit einer zusätzlichen Brauchwasserwärmepumpe und einem Speicher nutzen.
So sieht es nach der Verlegung aus. Die Einfahrt wurde professionell wieder bepflastert.
Bitte melden Sie sich für eine – für Osdorfer Bürgerinnen und Bürger – kostenlose initiale Energieberatung bei Ihnen im Haus oder in der Bürgerbegegnungsstätte an der Au an. Hier kommen Sie zum Terminwunsch-Anmeldeformular. (Bitte Link anklicken)
Ihr Interesse an einem Wärmenetzanschluss in Osdorf bekunden Sie bitte unverbindlich – sofern noch nicht geschehen—über das hier verlinkte Formular .
https://osdorf.de/wp-content/uploads/2022/07/Fernwaerme-Osdorf.jpg6871030Michael Voelkelhttps://osdorf.de/wp-content/uploads/2019/10/Gemeinde-Osdorf-Logo.pngMichael Voelkel2023-10-30 13:04:242023-10-30 13:14:38Wärme aus dem Wärmenetz – so kommt die Wärme in Ihr Haus.