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Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes durch eine Quartiersgesellschaft

Neues, gemeindeübergreifendes Organisations-Konzept für den Aufbau und den Betrieb des Osdorfer Wärmenetzes

Um das Wärmenetz in der Gemeinde Osdorf zu realisieren, ist es notwendig, dass eine Organisation für Bau und Betrieb des Wärmenetzes gegründet wird. Eine interessante, gemeindeübergreifende Lösung im Rahmen einer Quartiersgesellschaft wurde am 22.08.2024 im Klimaausschuss vorgestellt und diskutiert.

Martin Laß, Geschäftsführer der Agrarservice Lass GmbH sowie der BioEnergie Gettorf GmbH & Co. KG, der derzeit in Gettorf das Wärmenetz baut, präsentierte sein Konzept einer Quartiersgesellschaft. Ein wesentlicher Faktor der Quartiersgesellschaft ist die mögliche Beteiligung aller Interessengruppen. Dies sind Gemeinden des Amtsbereichs, Energieerzeuger, Bürgergenossenschaften und ggf. auch externe Investoren. Diese Organisation für zwei oder mehr Gemeinden des Amtsbereiches unter dem Dach der Quartiersgesellschaft gestattet die Nutzung diverser regenerativer Energieanlagen der Energieerzeuger für die Wärmeproduktion.

Die Kopplung unterschiedlicher Energiesektoren ermöglicht die nahezu vollständige Nutzung der Energie im Wärmenetz. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte und Einsparungen gegenüber einem lokal begrenzten und energetisch eingeschränkten Gesellschaftsmodell.
Die Devise muss lauten: Möglichst viel regenerativ gewonnene Energie selbst nutzen und nicht ausregeln bzw. in das öffentliche Netz einspeisen. Genau dadurch lassen sich attraktive Endverbraucherpreise realisieren.

Das neue Modell zum Aufbau und Betrieb der Wärmenetze basiert auf der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Grob dargestellt, könnte es folgendermaßen gestaltet sein:

Bild: Grob skizzierte Darstellung der Gesellschaftsform für Aufbau und Betrieb eines gemeindeübergreifenden Wärmenetzes (Der Name der Quartiersgesellschaft im Beispiel ist frei erfunden).

 

Mehrere Gemeinden im Amtsbereich Dänischer Wohld, die den Aufbau und Betrieb eines Wärmenetzes anstreben – im oben dargestellten Beispiel die Gemeinden Gettorf und Osdorf – beteiligen sich neben einer Bürgergenossenschaft – deren Genossinnen und Genossen gleichzeitig auch Wärmekunden sein können – mit einem finanziellen Anteil von zusammengerechnet mindestens 25,1% an der Quartiersgesellschaft (im Beispiel genannt: „GO Energie GmbH & Co. KG“).

Weitere, mögliche Kommanditisten sind die Energielieferanten, die mittels regenerativer Energieproduktion ( z. B. mit Windenergie-, Photovoltaik-, Biogas-, oder Geothermie-Anlagen) die Energiezufuhr für die Warmwassererwärmung sicherstellen. Diese Kommanditisten steuern zusammengerechnet das Gesellschaftskapital in Höhe von maximal 74,9% bei. Die Energielieferanten müssen nicht zwingend Kommanditisten der GO Energie GmbH & Co. KG sein.

Externe Kapitalgeber können ebenfalls Kommanditisten werden, sofern die Gemeinde oder die Energieerzeuger das erforderliche Kapital nicht vollständig zeichnen.

Die Verwaltungs-GmbH stellt den Geschäftsführer, der auch die Geschäfte der GO Energie GmbH & Co. KG verantwortet. Die Verwaltungs-GmbH schließt für die GO Energie GmbH & Co. KG z. B. die Verträge mit den Unternehmen, die den Bau des Wärmenetzes ausführen. Auch das Schließen der Verträge mit dem Unternehmen, welches die Abrechnung mit den Wärmekunden vollzieht, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungs-GmbH.

Die Wärmekunden selbst können, müssen aber nicht Mitglied der ggf. auch überregional aufgestellten Bürgergenossenschaft sein.

Energieerzeuger sind insbesondere die Betreiber der Biogasanlagen im Gettorfer und Osdorfer Umfeld, aber auch die Betreiber der im näheren Umfeld im Aufbau befindlichen Windenergieanlagen, die z. B. den Strom zum Betrieb von Großwärmepumpen liefern können. Für die Nutzung von Geothermie ist ein existierendes Wärmenetz eine zwingende Voraussetzung, so dass sich diesbezüglich erst mittelfristig Perspektiven ergeben werden.

Auch Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen in die Lieferung elektrischer Energie zur Wärmeerzeugung einbezogen werden. Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung am 16.07.2024 das Standortkonzept zur Freiflächenphotovoltaik auf den Weg gebracht. Dieses Konzept macht deutlich, welche Flächen für den Aufbau von Freiflächenphotovoltaik in Betracht kommen. Per Aufstellungsbeschluss wurde in gleicher Sitzung der Gemeindevertretung bereits für die erste Anlage der Weg bereitet, um den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan für den ersten Solarpark auf Osdorfer Gemeindegebiet aufzusetzen.

Um die gerade im Sommer zu erwartende Überkapazität an elektrischer Energie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, wird ein neues Umspannwerk benötigt, da die Kapazität des bestehenden Umspannwerks in Gettorf zukünftig nicht in der Lage sein wird, größere Energiekapazitäten zu transferieren. Hierzu laufen bereits erste Gespräche mit der Schleswig-Holstein Netz GmbH.

Da das Wärmenetz für Osdorf wegen der zeitlich begrenzten Projekt-Förderperiode möglichst zügig umzusetzen ist, werden die Gemeindevertreter sowie die Vertreter des Amtes Dänischer Wohld zusammen mit den potenziellen Energieerzeugern das grob dargestellte Quartiersgesellschaft-Modell in weiteren Kooperationsgesprächen konkretisieren.  Letztendlich sind zwischen den Akteuren Kooperationsverträge zu schließen, so dass die Quartiersgesellschaft gegründet und in der Folge tätig werden kann. Die Akteure gehen davon aus, dass das in 2025 erfolgen wird.