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Heizkosten einsparen – Tipps

Für viele Bürgerinnen und Bürger werden sich die Heizkosten in diesem Winter, je nach genutztem Energieträger und Anbieter, mehr oder weniger verändern. Auch wenn sich die Energiepreise in Deutschland gegenüber dem Vorjahr erträglicher darstellen, so sind sie – nicht zuletzt im europäischen Vergleich – noch sehr hoch. Es lohnt sich daher immer, sich Gedanken darüber zu machen,  wie man seinen Wärmeenergieverbrauch reduzieren kann, um Kosten zu sparen. Vielleicht rufen wir Ihnen bestimmte Dinge mit unseren folgenden Tipps auch nur wieder ins Gedächtnis.

In folgender Übersicht sind bereits viele Tipps zum Energiesparen übersichtlich zusammengefasst.

Einige Tipps erläutern wir folgend etwas ausführlicher:

  • Raumtemperatur reduzieren
    Es lohnt sich immer, die Raumtemperatur etwas abzusenken. Eine dauerhafte Absenkung um 1 Grad gegenüber der bisher gewählten Raumtemperatur führt zu ca. 6% geringerem Energieverbrauch.


  • Elektronische Heizkörperthermostate verwenden
    Die Kosten dieser Thermostate amortisieren sich über die Heizkostenersparnis meist schon nach 2 Jahren. Elektronische Heizkörperthermostate ermöglichen eine präzise, zeitgesteuerte Temperaturregelung. Sie lohnen sich insbesondere für Haushalte mit unregelmäßigen Raumnutzungen und vor allem für schlecht gedämmte Gebäude. Einige der Thermostate können sogar erkennen, ob Fenster geöffnet sind, und darauf automatisch mit dem Abregeln reagieren. Die Räume eines Wohngebäudes müssen in der Regel nicht alle gleich warm gehalten werden: Wenig genutzte Räume sind ggf. mit 16°C ausreichend beheizt, Schlafzimmer mit ca. 17°C und Wohnzimmer mit 21°C. Eine Einstellung unter 16°C ist allerdings nicht zu empfehlen, da dann mittelfristig Schimmelbildung zu befürchten ist. Die Räume dürfen nicht auskühlen! Die elektronischen Thermostate sparen richtig Geld und sind relativ leicht montierbar.

    Betätigen Sie die Thermostate manuell, dann denken Sie daran, dass der Raum durch das Stellen der Thermostate auf das Maximum (meist Stufe 5) nicht automatisch schneller warm wird, da Sie ja nur den Durchfluss des Wassers durch den Heizkörper regeln und durch das komplette Aufdrehen nur die gewünschte, maximal mögliche Raumtemperatur einstellen – die dann auch irgendwann erreicht werden sollte.
    Die Temperatur des Wassers im Heizkörper wird durch das Aufdrehen des Thermostats nicht erhöht. Sie entspricht lediglich der eingestellten Vorlauftemperatur der Heizzentrale.
    Grafik mit freundlicher Genehmigung von heizsparer.de


  • Heizung warten lassen. Nur eine regelmäßig gewartete Heizung wir Ihnen lange treue Dienste leisten. Schließen Sie diesbezüglich am besten einen Vertrag mit dem Heizungsunternehmen Ihres Vertrauens ab.

  • Heizkörper entlüften. Die Heizkörper können Sie mehrmals im Jahr selbst von Luft befreien. Spätestens ein „Gluckern“ zeigt an, dass Hand angelegt werden muss. Aber häufig gibt es auch keine Geräusche, wenn der Heizkörper nicht mehr richtig erwärmt werden kann, weil er zuviel Luft beinhaltet. Die Entlüftung der Heizkörper ist demnach elementar, um einen Raum erwärmen zu können.

  • Warmwasser einsparen
    Nicht nur weniger Duschen oder Baden spart Heizenergie, auch über die Verwendung von Wasserhahn-Perlatoren sowie Duschköpfen, die Luft in den Wasserstrom mischen, werden Kosten für Wasser, Abwasser und Heizenergie eingespart. Natürlich hilft es auch die Wassertemperatur abzusenken, oder den Waschgang der Wasch- oder Spülmaschine mit geringerer Temperatur bzw. im ECO-Modus auszuführen. Zum Duschen reicht eine Wassertemperatur von 36°C völlig aus.


  • Richtig Lüften
    Schimmelbildung hängt bekanntermaßen eng mit der in der Luft gebundenen Feuchtigkeit und ausgekühlten Wänden zusammen, an denen sich die Feuchtigkeit niederschlägt. Die Lösung heißt: Mehrmals täglich richtig Lüften! Fenster komplett öffnen, möglichst Durchzug über gegenüberliegende Fenster oder Außentüren erzeugen. (Im Winter: 5-10, im Frühling 10-20, im Sommer 20-30 Minuten).
    Übrigens: Dauerhaftes Lüften über gekippte Fenster ist wegen möglicher Schimmelbildung durch Auskühlen der Wände bzw. Fensterlaibungen nicht anzuraten.
    Daher sollten Sie schauen, dass auf den Fensterbänken nicht zu viele Dinge stehen, die ein weites Öffnen der Fensterflügel aufwändig machen . Während des Lüftens sind die Heizkörperthermostate natürlich zu schließen.


  • Türen zu gering beheizten Zimmern schließen. Räume, die nur gering beheizt werden müssen, sollten abgeschottet werden, damit die warme Luft aus anderen Räumen nicht unnötig in diese Zimmer entweicht und sich dort Kondenswasser an den kalten Wänden niederschlägt. Insbesondere Schlafzimmersollten morgens intensiv gelüftet werden. Denn so kann die Feuchtigkeit,
    die über Nacht angefallen ist, nacgh draußen geleitet werden.


  • Zugluftlecks aufspüren und schließen. Gegen Zugluft anzuheizen ist teuer und unnötig. Durch Stoppen der Zugluft mit einfachen Abdichtungen von Fenstern und Türen mit Bürsten-, Schaumstoff-Dichtungen oder Silikonversiegelungen kann man hohe Einsparungen erzielen. Auch der Abluftschacht der Dunstabzugshaube stellt eine ungewünschte Kältebrücke dar. Daher muss man sich um die Schächte für die Abluft nach außen kümmern. Mechanische Abluft-Mauerkästen tragen zur Energieeffizienz des Hauses bei, da sie die unkontrollierte Luftzirkulation über den Dunstabzug verhindern. Elektronische Mauerkästen, bei denen die Klappe durch einen kleinen Motor synchron mit der Dunstabzugshaube geöffnet und geschlossen wird, bieten eine noch bessere Dichtheit gegenüber mechanischen Mauerkästen. Einige Modelle verfügen sogar über eine integrierte Wärmerückgewinnung, um die Energieeffizienz zu steigern.

  • Heizkörper nicht zustellen. Die Zirkulation der Heizungsluft muss sichergestellt sein, damit sich die Wärme ungehindert im Raum gleichmäßig ausbreiten kann. Daher ist z.B. ein direkt vor den Heizköper gestelltes Sofa kontraproduktiv. Je mehr Heizkörperfläche verdeckt ist, desto ungleichmäßiger verteilt sich die Wärme im Raum. Da man sich dann ggf. nicht mehr wohl fühlt, dreht man die Heizkörperthermostate weiter auf. Der Anteil der vom Heizkörper abgegebenen Strahlungswärme nimmt zu, und ein großer Teil der Wärme wird dann lediglich dem Mauerwerk zugeführt.
    Den gleichen Effekt hat man gerade in Altbauten bei Heizkörpern, die in Nischen eingebaut oder gar verkleidet sind! Heizkörpernischen sollte man zumindest dämmen, damit nicht zu viel Wärmeenergie durch das Mauerwerk entweicht.

Weitere Tipps findet Ihr in der Heizsparer-Broschüre .



Ergänzend möchten wir Sie noch auf unsere, für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger kostenfreien, initialen Energieeffizienzberatungen hinweisen. Mehr als 10% der Osdorfer Haushalte haben diese Beratung bereits in Anspruch genommen. Seien Sie auch dabei – aus unserer Erfahrung können wir sagen: Für fast alle Haushalte konnten wir den ein oder anderen Tipp geben. Nehmen Sie bitte gern die Anmeldung über unser Terminanforderungsformular wahr.

Konsequenzen für den Photovoltaikanlagenbetrieb: Das Solarspitzengesetz passt das EEG an.

Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) wird mittels des sogenannten „Solarspitzengesetzes“ angepasst.

Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrer Immobilie, dann wissen Sie, dass die Anlage genau dann am wirtschaftlichsten arbeitet, wenn Sie die von der Anlage in elektrische Energie umgewandelte Sonnenenergie selbst nutzen. Natürlich gibt es auch ein paar Eurocent für die Einspeisung jeder kWh überschüssiger Energie in das öffentliche Stromnetz.
Diese Einspeisevergütung, die für eine Betriebszeit der PV-Anlage von 20 Jahren gesichert ist trägt zwar auch zur Amortisation der Anlageninvestition bei, eine Optimierung der PV-Anlage in Bezug auf eine Selbstnutzung der produzierten Energie ist vergleichsweise aber wesentlich effizienter. Zudem fordert unsere derzeitige Wirtschaftsministerin, Frau Reiche, ständig die Reduzierung dieser Vegütung, so dass die Einspeisevergütung für PV-Neuanlagen zukünftig nicht mehr so gesichert erscheint, wie die für PV-Altanlagen.

Durch das Solarspitzengesetz ist es dem Energieversorgungsunternehmen nun möglich, die Einspeisung von Energie in das öffentliche Stromnetz einzuschränken, um Überlastungen der Netzinfrastruktur entgegenzuwirken. Das ist z.B. der Fall, wenn bei extrem guter Sonneneinstrahlung viele PV-Anlagen zusammen mehr Strom erzeugen, als im Stromnetz abgenommen bzw. gebraucht wird. An der „Strombörse“ fallen in dieser Situation die Preise. Es kann in solchen Phasen sogar zu negativen Preisen führen, die zur Folge haben, dass der Energieversorger selbst draufzahlen muss. Dieser Umstand ist natürlich nicht akzeptabel. Insofern erhält der Netzbetreiber nunmehr durch das Solarspitzengesetz die Freigabe, bei negativen Preisen an der Strombörse die Einspeisevergütung auszusetzen. Die Zeiten des Aussetzens der Einspeisevergütung werden kumuliert dem Einspeisevergütungszeitraum von 20 Jahren hinzugefügt. Betroffen von dieser Regelung sind PV-Anlagen mit mehr als 2 Kilowatt Peak (kWp) Leistung, die ab dem 25.02.2025 neu in Betrieb genommen wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits ein intelligenter Zähler, ein sogenanntes „Smart Meter“, installiert ist. Ohne dieses Messsystem wird der Betreiber der PV-Anlage verpflichtet, die Einspeisung selbst auf 60% der Peak-Leistung der Anlage zu begrenzen.

Betreiber einer Anlage, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurde, können 0,6 ct mehr pro eingespeister kWh erhalten, wenn sie sich freiwillig der neuen Regelung anschließen.

Nach wie vor gilt: Verbrauche die produzierte elektrische Energie möglichst selbst! In sonnenreichen Zeiten heißt es daher, die Waschmaschine, den Geschirrspüler, den Staubsauger, die Wallbox etc. im eigenen Haus gezielt anzuschalten. Dies gilt übrigens besonders für Balkonkraftwerke, für die es keine Einspeisevergütung gibt, wenn man keinen geeichten Zweirichtungszähler für die Messung des eingespeisten Stroms installiert hat.

Noch besser funktioniert es mit der Eigennutzung der produzierten Energie, wenn man die Energieüberschüsse in einen Batteriespeicher (Akku) der Anlage einspeist. Aus diesem kann dann auch Energie in sonnenarmen Zeiten für den Eigenbedarf bezogen werden.

Wer die Installation einer PV-Anlage in Betracht zieht, sollte wissen, dass die Überschuss-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von derzeit (ab August 2025) 7,86 ct pro kWh ab 1.02.2026 um 1% reduziert wird.
Grundsätzlich kann resümiert werden, dass sich die Investition in eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach nur dann in mittlerer Frist amortisiert, wenn man möglichst viele der von der PV-Anlage produzierten kWh im eigenen Haushalt „verbraucht“.

 

Photovoltaik auf den Osdorfer Kindertagesstätten – eine Zwischenbilanz

Photovoltaik auf den Osdorfer Kindertagesstätten am Beispiel der Bunten Rappelkiste

– eine Zwischenbilanz–

Im Sommer 2024 wurden auf drei der vier Kindertagesstätten (Kitas) Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aufgebaut. Da die Anlagen nun bereits mehr als ein Jahr Energie produzieren, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Anlagen wurden damals so konzipiert, dass sie möglichst viel Energie für den eigenen Verbrauch zur Verfügung stellen, und damit besonders wirtschaftlich und nachhaltig genutzt werden. Anhand des bisherigen Jahresverbrauchs der Kitas an elektrischer Energie wurden die Leistungen der Anlagen sowie die Speicherkapazität der Batterien vom Sanierungsmanagement so dimensioniert, dass sich die Anlagen möglichst schnell amortisieren.

 

 

Am Beispiel der Kita „Bunte Rappelkiste“ (im Bild oben links) wird deutlich, dass unser PV-Vorhaben gelungen ist. Die folgende Jahresübersicht (Januar bis einschließlich August 2025) macht deutlich, dass die PV-Anlage einen großen Teil der von der Kita benötigten, elektrischen Energie produziert, d.h., die Kita ist zu einem großen Teil energetisch autark.

Info: Der Autarkiegrad der Anlage ist das Verhältnis aus der Summe der direkt verbrauchten Energie und der aus der Batterie entnommenen Energie zu der verbrauchten Energie.

Der Autarkiegrad ist in den sonnenarmen Wintermonaten natürlich geringer, im Januar 2025 z.B. nur bei 22%, dennoch wurde über das laufende Jahr bis einschließlich August 2025 ein Autarkiegrad von 71% erzielt.

Auch der Eigenverbrauch kann sich sehen lassen, wie die folgende Auswertungen zeigen:

Info: Der Eigenverbrauch ist das Verhältnis aus der Summe der direkt verbrauchten Energie und der in der Batterie gespeicherten Energie zu der produzierten Energie.

Diese Werte bestätigen unsere Annahmen und motivieren uns, in näherer Zukunft auch auf anderen Liegenschaften PV-Anlagen aufzubauen.

Leider ist dies nicht so ohne Weiteres möglich, da zum Zeitpunkt der Planung und des Baus vieler älterer Gebäude niemand daran gedacht hat, dass auf den Dächern einmal Energie gewonnen werden könnte. Die Dachstatik der meisten älteren Gebäude ist nach heutigen Maßstäben hinsichtlich der Wind-, Schnee- bzw. Gewichtsbelastung vollkommen unzureichend. Dennoch gilt Bestandsschutz für diese Gebäude, d.h., erst dann, wenn man das Dach zusätzlich mit Solarmoduln belasten möchte, muss man verpflichtend die derzeit gültigen, statischen Grenzwerte einhalten. Eine Ausnahme ist durch einen Lastenvergleich gegeben: Eine Gewichtsentlastung des Daches, z.B., durch Ersetzen der Dachpfannen durch leichtere Dachelemente, erlaubt eine Ausstattung des Daches mit PV-Panels im Rahmen der beim Pfannentausch erzielten Gewichtsreduzierung.

Die Dächer der Schulgebäude der Grundschule können wir aus o. a. Gründen nicht mit PV-Moduln belegen. Eine Verstärkung der Dachkonstruktionen oder eine Reduktion der Dachbelastung sind für die Umsetzung eines PV-Vorhabens in der Regel nicht wirtschaftlich vertretbar.

Sollten Sie PV auf dem Dach Ihrer Immobilie installieren wollen, so denken Sie bitte daran, zunächst eine Prüfung der Statik vornehmen zu lassen. Sofern Sie noch die Statik aus der Bauantragsphase Ihrer Immobilie besitzen, ist die Prüfung der Statik durch einen Statiker nicht so kostspielig. Muss die Statik neu erstellt werden, so ist allerdings mit erheblichen Kosten zu rechnen.

 

Anmerkung:
Die Belastungs-Kenngrößen, die den Statiken zugrunde liegen, variieren je nach Lage und Region der Immobilie sehr stark. So gilt für Osdorf z.B. der „Lastfall der norddeutschen Tiefebene“, also grundsätzlich die Windlastzone 3. Das heißt übersetzt, das deutlich höhere Windlasten als nach der „alten“ Norm berücksichtigt werden müssen, wenn Dächer statisch berechnet werden.

Zurück zu unserer PV-Anlage:
Die in der Regel vom Wechselrichterhersteller angebotene Überwachungs- und Analysesoftware gibt einem jederzeit Auskunft über die aktuelle Auslastung der Anlage. Es macht Freude, zu sehen, wie die Sonnenenergie genutzt und die Energiekosten reduziert werden, so dass man sich ausrechnen kann, wann sich die Investition in die PV-Anlage amortisiert haben wird.

Schnappschuss der aktuellen PV-Energieproduktion am 02.09.2025 auf der Lütten Rappelkiste

Die bislang auf den Liegenschaften der Gemeinde Osdorf installierten PV-Anlagen werden sich voraussichtlich in ca. 6 Jahren amortisiert haben. Diese kurze Frist wird möglich durch eine optimierte Dimensionierung der Anlage sowie durch die finanzielle Förderung der Investition durch den Klimaschutzfond des Kreises Rendsburg-Eckernförde, für die wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken!

In einer nächsten Stufe wird das Sanierungsmanagement analysieren, ob die bestehenden Anlagen auf den Kitas so erweitert werden können, das z. B. die Schule oder die neu aufgebauten Container auf dem OSV-Sportplatz mit Energie versorgt werden können. Da die Gebäude der Schule ohne zusätzliche, bauliche Maßnahmen statisch nicht in der Lage sind PV-Panels zu tragen, wäre dies eine tolle Möglichkeit dennoch Energie zur Schule zu liefern. Man könnte meinen, dass das doch ohne Probleme möglich sein sollte. Dem ist allerdings nicht so. Es gibt nicht nur technische Hürden, wie z. B. nicht vorhandene oder zu schwach ausgelegte Leitungen, sondern eine weitere Hürde ist vor allem die vollkommen diffuse Gesetzeslage, im Falle dessen, dass die Energie vom Erzeugergebäude anderen Gebäuden zugeführt wird! Man spricht dann von einer „Kundenanlage“.

Hier ist der Gesetzgeber aus meiner Sicht dringend gefordert, zeitnah Klarheit zu schaffen, wenn er es ernst mit der Energiewende meint!

Nähere Informationen zu der Thematik finden Sie über folgenden Link:

https://www.pv-magazine.de/2025/07/16/kundenanlage-urteilsbegruendung-des-bgh-schafft-keine-klarheit/

Osdorf ist dabei! Bei der Energieolympiade 2024.

Osdorf ist dabei, bei der Energieolympiade 2024, die von der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) veranstaltet wird. Aber dabei sein ist nicht alles! Osdorf möchte natürlich auch gewinnen, dafür haben sich die Gemeindevertretung, der Klima- und Umweltausschuss sowie das Sanierungsmanagement ins Zeug gelegt und in 3 von insgesamt 6 Disziplinen der Olympiade Bewerbungen eingereicht!

Wir glauben mit unseren eingereichten Bewerbungen und den darin beschriebenen Projekten tolle Impulse auch für andere Gemeinden zu geben und freuen uns, wenn Osdorf bei der Siegerehrung am 17. Juni 2025 im Nordkolleg Rendsburg das eine oder andere Treppchen besteigen darf. Bis dahin liebe Osdorfer, aber auch alle, die den Osdorfer Weg zur Klimaneutralität mitgestalten oder unterstützen (wollen): Drückt uns die Daumen!

Falls Ihr mehr über die Energieolympiade 2024 erfahren wollt, besucht doch die Website der  Energieolympiade.

Ein kleiner Film auf dieser Website erklärt die Details: Erklärfilm.

Energieolympiade der EKSH GmbH