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Osdorf erhält eine Bundesförderung für effiziente Wärmenetze!

Wir freuen uns über die BEW Förderung!

Ein großer Meilenstein für die Umsetzung des Osdorfer Wärmenetzes ist erreicht:
Die Gemeinde Osdorf erhält den Zuwendungsbescheid für die Bezuschussung der Umsetzung des Osdorfer Wärmenetzes aus den bereitgestellten Mitteln der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Mit der BEW wird grundsätzlich der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen vom Bund gefördert.

Die Gemeinde Osdorf hatte mit der Erstellung des Quartierskonzeptes für den Osdorfer Ortskern, sowie der Erstellung einer Machbarkeitsanalyse für die Realisierung eines regenerativ betriebenen Wärmenetzes für den Osdorfer Ortskern die Grundlage geschaffen, um über ein zwischenzeitlich implementiertes Sanierungsmanagement einen fundierten BEW-Förderungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Logo Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Nach mehrmonatiger Prüfung durch das BAFA und Ergänzung des Antrages durch das Sanierungsmanagement ist nunmehr in dieser Woche der Zuwendungsbescheid des BAFA beim Sanierungsmanagement der Gemeinde, welches durch die Firma EcoWert360° GmbH geleistet wird, eingetroffen.

Mithin wird der Gemeinde Osdorf vom Bund eine Förderung in Höhe von 40% der kalkulierten Gesamtkosten für die Umsetzung des Wärmenetzes zugesagt, das sind in etwa 11 Millionen Euro.
Eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist, dass das Osdorfer Wärmenetz in den kommenden 4 Jahren mit ggf. möglicher Verlängerung um weitere 2 Jahre realisiert wird. Maximal stehen demnach also 6 Jahre für die Realisierung des Wärmenetzes für den Osdorfer Ortskern zur Verfügung. Mit einer Fertigstellung des Wärmenetzes ist daher spätestens im Jahr 2031 zu rechnen.

Wie bereits in vorangegangenen Beiträgen erwähnt, wird die Gemeinde Osdorf das Projekt nicht selbst umsetzen können, sondern die Realisierung des Projekts über eine Beteiligung an einer Betreibergesellschaft, die sich aus Energieerzeugern, weiteren Gemeinden des Amtsbereichs (Dänischer Wohld), einer überregionalen Genossenschaft (Quartierspioniere eG) und ggf. weiteren Investoren zusammensetzt, sicherstellen. In diese Beteiligungsgesellschaft darf die Gemeinde Osdorf die zugesagten BEW-Fördermittel zweckgebunden einbringen.

Maßgeblicher Initiator dieser Gesellschaft ist Martin Laß, Geschäftsführer der ASL GmbH und der Bioenergie Gettorf GmbH als erster Energieproduzent. Mit diesem sind Vertreter der Gemeinde Osdorf, des Sanierungsmanagements sowie des Amtes Dänischer Wohld im stetigen Gespräch, um die Gründung der Betreibergesellschaft auf den Weg zu bringen. Aufgrund des zur Umsetzung des Osdorfer Wärmenetzes zur Verfügung stehenden Zeitfensters ist eine zeitnahe Gründung der Gesellschaft wünschenswert.

Zwischenzeitlich wird sich die Gemeinde Osdorf darum kümmern, geeignete Grundstücksflächen für den Aufbau der Wärmezentrale auszuweisen und bereitzustellen.

Wir dürfen gespannt sein, was und wie es in den nächsten Monaten vorangeht. Wir halten Euch auf osdorf.de und auch in den Osdorfer Nachrichten auf dem Laufenden!

 

 

Antrag für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Modul 2 für den Osdorfer Ortskern wurde eingereicht.

BEW Modul 2 – Förderantrag eingereicht.

Das Sanierungsmanagement hat am 17.04.2024 den Förderantrag für das „BEW Modul 2“ (BEW=Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht.  Es ist damit zu rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags durch die BAFA einige Wochen dauern wird. Insbesondere könnte es sein, dass noch weitere Informationen und Dokumente durch die BAFA angefordert werden bevor ein Zuwendungsentscheid ergeht.

Die Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1) wurde, wie bereits in vergangenen Beiträgen erwähnt, durch die EcoWert360° GmbH erstellt. Beim Modul 2 geht es nun konkret um die bauliche Umsetzung des Wärmenetz-Vorhabens. Je nach geplanter Dauer der Realisierung des Wärmenetzes sind ein oder mehrere Maßnahmepakete zu schnüren, für die jeweils eine separate Förderung zu beantragen ist. Je Maßnahmenpaket muß ein Umsetzungszeitraum von 4 bis maximal 6 Jahren eingehalten werden.

Schema Förderablauf (Fall: Zeithorizont zum Bau oder der Transformation eines Wärmenetzes größer als 4 Jahre) – Quelle: BAFA

Die Förderquote beträgt 40% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf einen Maximalbetrag von 100.000.000,- Euro pro Antrag und auf die zu ermittelnde Wirtschaftlichkeitslücke des Antrages begrenzt. Für beantragte Leistungen dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden.

Der Zeitraum für BEW Modul 2 – Zuschüsse beträgt grundsätzlich vier Jahre und kann bei Bedarf einmalig um bis zu zwei Jahre pro Maßnahmenpaket verlängert werden, so dass klar ist, dass im Falle der Bewilligung sehr schnell mit der Umsetzung des Wärmenetzprojektes, d.h., dem Bau begonnen werden muss.

Bekommt die Gemeinde Osdorf die Förderung bewilligt, so gehen die Spezialisten der  EcoWert360° GmbH davon aus, dass die Förderung auch auf eine zwischenzeitlich aktivierte Betreibergesellschaft übertragen werden kann.

Für den Betrieb von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen kann im Anschluss an den Bau, vor vollständiger Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage, ein separater Antrag zur Förderung der  Betriebskosten (Modul 4) gestellt werden. Diese wird über 10 Jahre gewährt.

Ziel aller Maßnahmen ist die treibhausneutrale leitungsgebundene Wärmeversorgung bis spätestens 2045.

 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wieder aktiv

Ende der BEW-„Pausierung“

Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hatte, fehlten im Klima- und Transformationsfonds („KTF“) plötzlich 60 Mrd. Euro. Dadurch wurde die aus dem KTF gespeiste BEW in die „Pause“ geschickt.

Seit dem 22. Januar 2024 ist die pausierende Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unter Vorbehalt wieder in Kraft gesetzt.

Letztendlich heißt dies, dass nun wieder Förderanträge gestellt werden können. Allerdings wird die BEW gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nur eingeschränkt fortgesetzt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen ist nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich!