Zentrales Thema in der Einwohnerversammlung am 03.12.2024: „Osdorfer Wärmenetz“.

Wie zuvor in der Tagesordnung der Einwohnerversammlung angekündigt, sollte neben dem Thema „Grundsteuerreform“ das Thema „Wärmenetz“ im Fokus stehen. Die erfreuliche, sehr gute Beteiligung der Osdorfer Bürgerinnen und Bürger an dieser Versammlung machte deutlich, dass diese Themen im Ort von außerordentlichem Interesse sind.
Anmerkung: In diesem Energiewende-Beitrag erörtern wir nicht das Thema „Grundsteuerreform“.

Das Thema „Wärmenetz“ wurde von unserem Bürgermeister Helge Kohrt eingeleitet, indem er den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern rückblickend die vielen Schritte, die die Gemeinde Osdorf im Rahmen der Energiewende in den letzten Jahren erarbeitet und gemacht hat, darstellte und erläuterte. Als wesentlicher nächster Schritt, führte Helge aus, ginge es darum, eine Betreibergesellschaft für das Osdorfer Wärmenetz zu finden bzw. zu gründen. Helge erläuterte, dass dieser Schritt unbedingt in 2025 umgesetzt werden muss, da mit dem zu erwartenden Erhalt der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEG) im 1. Quartal 2025, die Umsetzung des Wärmenetzes möglichst zeitnah starten sollte.

Den Vortrag von Helge Kohrt finden Sie als PDF Datei hier :

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Das Thema „Betreibergesellschaft“ wird schon seit einigen Monaten in der Gemeinde Osdorf und weiteren Gemeinden des Amtes Dänischer Wohld diskutiert. Auch Herr Martin Laß von der Agrarservice Laß GmbH und der Bioenergie Gettorf GmbH & Co. KG beschäftigt sich seit einiger Zeit damit, das in Gettorf bereits erfolgreich umgesetzte Nahwärmenetz größer zu denken. Seine Vorstellungen von einer amtsübergreifenden Betreibergesellschaft, die Ihre Geschäftstätigkeit in der Startphase ggf. zunächst auf die Gemeinden Gettorf und Osdorf konzentrieren könnte, stellte er dem Publikum in seinem umfassenden Vortrag (vergl. unten) vor. Im Nachgang beantwortete er alle Fragen aus dem Plenum.

Das vorgestellte Betreibermodell umfasst unter anderem eine finanzielle Beteiligung einer überregionalen Genossenschaft an der Betreibergesellschaft. Die Genossinnen und Genossen können Wärmenetzkunden sein, sie müssen es aber nicht. Es kann daher jeder Anteile der Genossenschaft zeichnen. Herr Laß führte im persönlichen Gespräch aus, dass diese Genossenschaft bereits unter dem Namen „Quartierpioniere eG“ gegründet wurde. Nach Prüfung und Freigabe der eG durch den Genossenschaftsverband wird eine Zeichnung von Anteilen an der Genossenschaft voraussichtlich aktiv in den Gemeinden beworben werden.

Den Vortrag von Martin Laß finden Sie folgend als PDF-Datei in direkter Anzeige.

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Bitte beachten Sie das Copyright der Vorträge.

Osdorf ist dabei! Bei der Energieolympiade 2024.

Osdorf ist dabei, bei der Energieolympiade 2024, die von der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) veranstaltet wird. Aber dabei sein ist nicht alles! Osdorf möchte natürlich auch gewinnen, dafür haben sich die Gemeindevertretung, der Klima- und Umweltausschuss sowie das Sanierungsmanagement ins Zeug gelegt und in 3 von insgesamt 6 Disziplinen der Olympiade Bewerbungen eingereicht!

Wir glauben mit unseren eingereichten Bewerbungen und den darin beschriebenen Projekten tolle Impulse auch für andere Gemeinden zu geben und freuen uns, wenn Osdorf bei der Siegerehrung am 17. Juni 2025 im Nordkolleg Rendsburg das eine oder andere Treppchen besteigen darf. Bis dahin liebe Osdorfer, aber auch alle, die den Osdorfer Weg zur Klimaneutralität mitgestalten oder unterstützen (wollen): Drückt uns die Daumen!

Falls Ihr mehr über die Energieolympiade 2024 erfahren wollt, besucht doch die Website der  Energieolympiade.

Ein kleiner Film auf dieser Website erklärt die Details: Erklärfilm.

Energieolympiade der EKSH GmbH

Bericht über den Status des Wärmenetzes auf der Einwohnerversammlung am 03.12.2024

Entgegen der Ankündigung in den Osdorfer Nachrichten findet die Einwohnerversammlung der Gemeinde Osdorf am 03.12.2024 ab 19 Uhr in Dibbern’s Gasthof statt.

Auf der Einwohnerversammlung werden Herr Martin Laß von der Bioenergie Gettorf und Herr Lukas Schmeling von der EcoWert360° GmbH Auskunft über den aktuellen Stand und die weiteren Planungen des Wärmenetzes für den Osdorfer Ortskern geben.

Hier geht es einerseits um das geplante Betreibermodell, welches in groben Zügen bereits in einem unserer vorherigen Beiträge beschrieben wurde, und andererseits und nicht zuletzt um die erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die auf einen Zuwendungsbescheid folgenden, nächsten Schritte des Sanierungsmanagements.

Da auch die Grundsteuer nach der nun in der Umsetzung befindlichen Reform ein Thema ist, freuen sich die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf eine große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an und in der Einwohnerversammlung.

Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes durch eine Quartiersgesellschaft

Neues, gemeindeübergreifendes Organisations-Konzept für den Aufbau und den Betrieb des Osdorfer Wärmenetzes

Um das Wärmenetz in der Gemeinde Osdorf zu realisieren, ist es notwendig, dass eine Organisation für Bau und Betrieb des Wärmenetzes gegründet wird. Eine interessante, gemeindeübergreifende Lösung im Rahmen einer Quartiersgesellschaft wurde am 22.08.2024 im Klimaausschuss vorgestellt und diskutiert.

Martin Laß, Geschäftsführer der Agrarservice Lass GmbH sowie der BioEnergie Gettorf GmbH & Co. KG, der derzeit in Gettorf das Wärmenetz baut, präsentierte sein Konzept einer Quartiersgesellschaft. Ein wesentlicher Faktor der Quartiersgesellschaft ist die mögliche Beteiligung aller Interessengruppen. Dies sind Gemeinden des Amtsbereichs, Energieerzeuger, Bürgergenossenschaften und ggf. auch externe Investoren. Diese Organisation für zwei oder mehr Gemeinden des Amtsbereiches unter dem Dach der Quartiersgesellschaft gestattet die Nutzung diverser regenerativer Energieanlagen der Energieerzeuger für die Wärmeproduktion.

Die Kopplung unterschiedlicher Energiesektoren ermöglicht die nahezu vollständige Nutzung der Energie im Wärmenetz. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte und Einsparungen gegenüber einem lokal begrenzten und energetisch eingeschränkten Gesellschaftsmodell.
Die Devise muss lauten: Möglichst viel regenerativ gewonnene Energie selbst nutzen und nicht ausregeln bzw. in das öffentliche Netz einspeisen. Genau dadurch lassen sich attraktive Endverbraucherpreise realisieren.

Das neue Modell zum Aufbau und Betrieb der Wärmenetze basiert auf der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Grob dargestellt, könnte es folgendermaßen gestaltet sein:

Bild: Grob skizzierte Darstellung der Gesellschaftsform für Aufbau und Betrieb eines gemeindeübergreifenden Wärmenetzes (Der Name der Quartiersgesellschaft im Beispiel ist frei erfunden).

 

Mehrere Gemeinden im Amtsbereich Dänischer Wohld, die den Aufbau und Betrieb eines Wärmenetzes anstreben – im oben dargestellten Beispiel die Gemeinden Gettorf und Osdorf – beteiligen sich neben einer Bürgergenossenschaft – deren Genossinnen und Genossen gleichzeitig auch Wärmekunden sein können – mit einem finanziellen Anteil von zusammengerechnet mindestens 25,1% an der Quartiersgesellschaft (im Beispiel genannt: „GO Energie GmbH & Co. KG“).

Weitere, mögliche Kommanditisten sind die Energielieferanten, die mittels regenerativer Energieproduktion ( z. B. mit Windenergie-, Photovoltaik-, Biogas-, oder Geothermie-Anlagen) die Energiezufuhr für die Warmwassererwärmung sicherstellen. Diese Kommanditisten steuern zusammengerechnet das Gesellschaftskapital in Höhe von maximal 74,9% bei. Die Energielieferanten müssen nicht zwingend Kommanditisten der GO Energie GmbH & Co. KG sein.

Externe Kapitalgeber können ebenfalls Kommanditisten werden, sofern die Gemeinde oder die Energieerzeuger das erforderliche Kapital nicht vollständig zeichnen.

Die Verwaltungs-GmbH stellt den Geschäftsführer, der auch die Geschäfte der GO Energie GmbH & Co. KG verantwortet. Die Verwaltungs-GmbH schließt für die GO Energie GmbH & Co. KG z. B. die Verträge mit den Unternehmen, die den Bau des Wärmenetzes ausführen. Auch das Schließen der Verträge mit dem Unternehmen, welches die Abrechnung mit den Wärmekunden vollzieht, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungs-GmbH.

Die Wärmekunden selbst können, müssen aber nicht Mitglied der ggf. auch überregional aufgestellten Bürgergenossenschaft sein.

Energieerzeuger sind insbesondere die Betreiber der Biogasanlagen im Gettorfer und Osdorfer Umfeld, aber auch die Betreiber der im näheren Umfeld im Aufbau befindlichen Windenergieanlagen, die z. B. den Strom zum Betrieb von Großwärmepumpen liefern können. Für die Nutzung von Geothermie ist ein existierendes Wärmenetz eine zwingende Voraussetzung, so dass sich diesbezüglich erst mittelfristig Perspektiven ergeben werden.

Auch Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen in die Lieferung elektrischer Energie zur Wärmeerzeugung einbezogen werden. Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung am 16.07.2024 das Standortkonzept zur Freiflächenphotovoltaik auf den Weg gebracht. Dieses Konzept macht deutlich, welche Flächen für den Aufbau von Freiflächenphotovoltaik in Betracht kommen. Per Aufstellungsbeschluss wurde in gleicher Sitzung der Gemeindevertretung bereits für die erste Anlage der Weg bereitet, um den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan für den ersten Solarpark auf Osdorfer Gemeindegebiet aufzusetzen.

Um die gerade im Sommer zu erwartende Überkapazität an elektrischer Energie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, wird ein neues Umspannwerk benötigt, da die Kapazität des bestehenden Umspannwerks in Gettorf zukünftig nicht in der Lage sein wird, größere Energiekapazitäten zu transferieren. Hierzu laufen bereits erste Gespräche mit der Schleswig-Holstein Netz GmbH.

Da das Wärmenetz für Osdorf wegen der zeitlich begrenzten Projekt-Förderperiode möglichst zügig umzusetzen ist, werden die Gemeindevertreter sowie die Vertreter des Amtes Dänischer Wohld zusammen mit den potenziellen Energieerzeugern das grob dargestellte Quartiersgesellschaft-Modell in weiteren Kooperationsgesprächen konkretisieren.  Letztendlich sind zwischen den Akteuren Kooperationsverträge zu schließen, so dass die Quartiersgesellschaft gegründet und in der Folge tätig werden kann. Die Akteure gehen davon aus, dass das in 2025 erfolgen wird.

Für den Osdorfer Ortsteil Borghorsterhütten wurde ein Quartierskonzept erstellt

Im Nachgang zum Quartierskonzept des Osdorfer Ortskerns wurde auch für den Osdorfer Ortsteil „Borghorsterhütten“ ein Quartierskonzept erstellt. Der Abschlußbericht zu diesem Konzept wurde bereits im März 2024 fertiggestellt, bislang aber noch nicht auf unserer Homepage veröffentlicht.  Das vorliegende Konzept ist durchaus auch für andere Ortsbereiche um Osdorf und sicher auch für andere Orte in Schleswig-Holstein nicht untypisch, da es die Problematik der weit auseinander liegenden Gebäude in Borghorsterhütten berücksichtigt.

Schauen Sie hier den Abschlussbericht direkt an (ggf. längere Ladezeit, da das Dokument ca. 3 MB groß ist.)

20231121_Abschlussbericht_QK_Borghorsterhuetten_Final

 

Photovoltaik Freiflächen Standortkonzept von der Gemeindevertretung beschlossen.

Wie im letzten Beitrag zum Thema „Freiflächen-Photovoltaik“ erwartet, ist die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 16.07.2024 dem Standortkonzept des Büros B2K gefolgt, welches im Auftrag der Gemeinde Osdorf die Potenziale für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde untersucht hat. Auf Grundlage von durch den Bundes- und Landesgesetzgeber vorgegebenen nahezu 80 Kriterien ist das Gemeindegebiet als unterschiedlich geeignet für die Errichtung solcher Anlagen einzustufen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einer Kartierung dargestellt und einem Bericht dazu erläutert.
Laden Sie das Standortkonzept über diesen Link im PDF-Format (Bitte beachten: Lange Ladezeit, da die Datei 12 MB groß ist): PV-Freiflächen-Standortkonzept

Der Bericht des Büros B2K (PDF-Format, Größe 2 MB) zum Standortkonzept ist hier einzusehen:
24-06-26_Osdorf_PV_Studie_Bericht

Grundsätzlich wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, dass bis zu 4% der Gemeindefläche mit PV-Anlagen bebaut werden dürfen und weitere 6 % mit sogenannten Agri-PV-Anlagen. Es handelt sich hier insbesondere um die im Konzept auf Seite 3 dargestellten dunkelgrünen und hellgrünen Flächen, wobei die hellgrünen Flächen für Agri-PV-Anlagen vorgesehen sind. Konventionelle PV-Anlagen können auch auf einer hellgrünen Fläche installiert werden, wenn diese gegen eine dunkelgrüne Fläche getauscht wird, d.h., letztere dann ggf. nur mit Agri-PV bebaut werden darf. Natur- und artenschutzrechtliche Belange wurden im Rahmen der Erstellung des Standortkonzeptes nicht durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises geprüft. Eine deratige Prüfung wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens für konkrete Vorhaben sein.

Noch in der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung einen baurechtlichen Aufstellungsbeschluss für den „Solarpark Osdorf I“ auf den Weg gebracht. Auf etwa 30 ha Fläche südlich und östlich der Kiesgrube soll eine Anlage entstehen, die insbesondere elektrische Energie für das geplante Wärmenetz zur Verfügung stellt. Durch den Aufstellungsbeschluss kann nun eine Flächennutzungsplanänderung beschlossen und ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan initiiert werden. Link zum Lageplan: Osdorf Solarpark I

Lokale Solarparks sollen als eine Energiequelle für die Wärmeproduktion des zukünftigen Wärmenetzes z. B. über Großwärmepumpen eingesetzt werden. Die Gemeindevertretung hat daher in Ihrem Beschluss ausgeführt, dass sie die Genehmigung eines Solarparks davon abhängig machen kann, dass die Energielieferung der PV-Anlagen vorrangig für die Wärmeerzeugung erfolgt.

Standortkonzept zu PV-Freiflächenanlagen und konkreter Aufstellungsbeschluss zu PV-Flächen auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung

Nachdem die Photovoltaik-Potenzialanalyse bereits im Klima- und Umweltausschuss und im Bau- und Wegeausschuss vorgestellt und diskutiert wurde, soll das auf Basis der Potenzialanalyse aufgesetzte PV-Freiflächenanlagen-Standortkonzept in der heutigen Gemeindevertretungssitzung beschlossen werden.

Letztendlich geht es darum, dass lokale Solarparks als eine Quelle für die Erzeugung elektrischer Energie für die Wärmeproduktion des zukünftigen Wärmenetzes eingesetzt werden sollen.

Da es bereits konkrete Anträge für den Aufbau eines Solarparks im Gemeindegebiet gibt, ist damit zu rechnen, dass die Gemeindevertretung diesbezüglich einen Aufstellungbeschluss fasst. Dieser ist erforderlich, um eine Flächennutzungsplanänderung und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen.

Näheres wird in dem heute erschienenen Artikel der Kieler Nachrichten dargelegt, den Sie hier in Kopie sehen:

KN Artikel vom 16.07.2024

 

 

Antrag für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Modul 2 für den Osdorfer Ortskern wurde eingereicht.

BEW Modul 2 – Förderantrag eingereicht.

Das Sanierungsmanagement hat am 17.04.2024 den Förderantrag für das „BEW Modul 2“ (BEW=Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht.  Es ist damit zu rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags durch die BAFA einige Wochen dauern wird. Insbesondere könnte es sein, dass noch weitere Informationen und Dokumente durch die BAFA angefordert werden bevor ein Zuwendungsentscheid ergeht.

Die Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1) wurde, wie bereits in vergangenen Beiträgen erwähnt, durch die EcoWert360° GmbH erstellt. Beim Modul 2 geht es nun konkret um die bauliche Umsetzung des Wärmenetz-Vorhabens. Je nach geplanter Dauer der Realisierung des Wärmenetzes sind ein oder mehrere Maßnahmepakete zu schnüren, für die jeweils eine separate Förderung zu beantragen ist. Je Maßnahmenpaket muß ein Umsetzungszeitraum von 4 bis maximal 6 Jahren eingehalten werden.

Schema Förderablauf (Fall: Zeithorizont zum Bau oder der Transformation eines Wärmenetzes größer als 4 Jahre) – Quelle: BAFA

Die Förderquote beträgt 40% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf einen Maximalbetrag von 100.000.000,- Euro pro Antrag und auf die zu ermittelnde Wirtschaftlichkeitslücke des Antrages begrenzt. Für beantragte Leistungen dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden.

Der Zeitraum für BEW Modul 2 – Zuschüsse beträgt grundsätzlich vier Jahre und kann bei Bedarf einmalig um bis zu zwei Jahre pro Maßnahmenpaket verlängert werden, so dass klar ist, dass im Falle der Bewilligung sehr schnell mit der Umsetzung des Wärmenetzprojektes, d.h., dem Bau begonnen werden muss.

Bekommt die Gemeinde Osdorf die Förderung bewilligt, so gehen die Spezialisten der  EcoWert360° GmbH davon aus, dass die Förderung auch auf eine zwischenzeitlich aktivierte Betreibergesellschaft übertragen werden kann.

Für den Betrieb von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen kann im Anschluss an den Bau, vor vollständiger Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage, ein separater Antrag zur Förderung der  Betriebskosten (Modul 4) gestellt werden. Diese wird über 10 Jahre gewährt.

Ziel aller Maßnahmen ist die treibhausneutrale leitungsgebundene Wärmeversorgung bis spätestens 2045.

 

Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird wieder bezuschusst

Details zur Förderung ab 2024


Wer und was wird gefördert

Seit dem 27. Februar 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Immobilien wieder staatliche Zuschüsse für den Einbau eines klimafreundlichen Heizungssystems beantragen. Voraussichtlich ab Mai 2024 wird die Beantragung auch für Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Ab August 2024 kommen dann voraussichtlich auch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, sowie von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen, d.h. auch Wohnungseigentümergemeinschaften zum Zuge.

Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 (Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Die Beantragung eines Zuschusses muss nicht wie bisher bei der BAFA, sondern bei der „KfW Staatsbank“ erfolgen. Sofern ein Heizungssystem beschafft und eingebaut wird, welches zu mindestens 65% erneuerbare Energien als Quelle nutzt, sind bis zu 70% der Kosten über Zuschüsse der KfW finanzierbar. Dazu gehören Wärmepumpen, Heizungen mit Solarthermie, Wasserstofffähige Gasheizungen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, aber auch Hybridheizungen, sofern der Anteil der erneuerbaren Energieträger 65% des Energiebedarfs deckt. Förderfähig ist dabei grundsätzlich nur der Teil des Heizungssystems, der regenerative Energieträger nutzt.
Für Osdorf besonders bedeutend: Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert!
Prinzipiell wird jede Maßnahme, die die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht, bezuschusst. Förderfähig ist auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Akustik.

Antragsberechtigt sind nur diejenigen, die einen abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsantrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen haben. Dieser Antrag wird dann zusammen mit dem Förderantrag nach Registrierung beim Internet-Kundenportal „kfw.de“ durch digitales Hochladen der Dokumente eingereicht.

Generell gelten ähnliche Bedingungen, wie diejenigen, die bisher bei der Beantragung einer Förderung über die BAFA üblich waren. Warum nun nicht mehr die BAFA, sondern die KfW für die Antragsbearbeitung verantwortlich ist, erschließt sich einem nicht. Man kann aber getrost davon ausgehen, dass die neue Aufgabenverteilung den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet hat.

Die Zuschüsse:

Der bei maximal 70% der Kosten gedeckelte Zuschuss kann sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:

  • Grundförderung von 30%.
  • Einkommensbonus: Zusätzliche Förderung von 30% bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzliche Förderung von 20%, wenn eine funktionierende, fossile Heizung, eine Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird, und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
    Biomasseheizungen sind dabei verpflichtend mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage, oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung zu kombinieren.
  • Effizienzbonus für Wärmepumpen: Zusätzliche Förderung von 5% der Kosten, wenn die Wärmepumpe Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel nutzt.

Die Gesamtförderung beträgt allerdings nicht 85% der Kosten, sondern ist wie erwähnt bei 70% der Kosten gedeckelt. Das ist aber nicht der alleinige Deckel, denn auch der Gesamtkostenaufwand, der der Bezuschussung zugrunde liegt, ist auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus gedeckelt. Insofern ist die maximale Bezuschussung einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus 21.000 € (70% von 30.000 €), auch dann, wenn der Einbau der Wärmepumpe ggf. 35.000 € gekostet hat.

Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseheizungen, die nachweislich geringfügige Mengen an Staub (2,5 mg/m3) in die Luft blasen, kann darüber hinaus noch einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € beantragt werden. In dem Falle reduzieren sich allerdings die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um 2.500 €.

 

Zielsetzung der Bezuschussung klimafreundlicher Heizungen ist nach wie vor die signifikante Reduzierung des CO2-Ausstosses, um die Klimaneutralität in Schleswig-Holstein bis 2035 zu erreichen.

 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wieder aktiv

Ende der BEW-„Pausierung“

Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hatte, fehlten im Klima- und Transformationsfonds („KTF“) plötzlich 60 Mrd. Euro. Dadurch wurde die aus dem KTF gespeiste BEW in die „Pause“ geschickt.

Seit dem 22. Januar 2024 ist die pausierende Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unter Vorbehalt wieder in Kraft gesetzt.

Letztendlich heißt dies, dass nun wieder Förderanträge gestellt werden können. Allerdings wird die BEW gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nur eingeschränkt fortgesetzt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen ist nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich!