Heizkosten einsparen – Tipps

Für viele Bürgerinnen und Bürger werden sich die Heizkosten in diesem Winter, je nach genutztem Energieträger und Anbieter, mehr oder weniger verändern. Auch wenn sich die Energiepreise in Deutschland gegenüber dem Vorjahr erträglicher darstellen, so sind sie – nicht zuletzt im europäischen Vergleich – noch sehr hoch. Es lohnt sich daher immer, sich Gedanken darüber zu machen,  wie man seinen Wärmeenergieverbrauch reduzieren kann, um Kosten zu sparen. Vielleicht rufen wir Ihnen bestimmte Dinge mit unseren folgenden Tipps auch nur wieder ins Gedächtnis.

In folgender Übersicht sind bereits viele Tipps zum Energiesparen übersichtlich zusammengefasst.

Einige Tipps erläutern wir folgend etwas ausführlicher:

  • Raumtemperatur reduzieren
    Es lohnt sich immer, die Raumtemperatur etwas abzusenken. Eine dauerhafte Absenkung um 1 Grad gegenüber der bisher gewählten Raumtemperatur führt zu ca. 6% geringerem Energieverbrauch.


  • Elektronische Heizkörperthermostate verwenden
    Die Kosten dieser Thermostate amortisieren sich über die Heizkostenersparnis meist schon nach 2 Jahren. Elektronische Heizkörperthermostate ermöglichen eine präzise, zeitgesteuerte Temperaturregelung. Sie lohnen sich insbesondere für Haushalte mit unregelmäßigen Raumnutzungen und vor allem für schlecht gedämmte Gebäude. Einige der Thermostate können sogar erkennen, ob Fenster geöffnet sind, und darauf automatisch mit dem Abregeln reagieren. Die Räume eines Wohngebäudes müssen in der Regel nicht alle gleich warm gehalten werden: Wenig genutzte Räume sind ggf. mit 16°C ausreichend beheizt, Schlafzimmer mit ca. 17°C und Wohnzimmer mit 21°C. Eine Einstellung unter 16°C ist allerdings nicht zu empfehlen, da dann mittelfristig Schimmelbildung zu befürchten ist. Die Räume dürfen nicht auskühlen! Die elektronischen Thermostate sparen richtig Geld und sind relativ leicht montierbar.

    Betätigen Sie die Thermostate manuell, dann denken Sie daran, dass der Raum durch das Stellen der Thermostate auf das Maximum (meist Stufe 5) nicht automatisch schneller warm wird, da Sie ja nur den Durchfluss des Wassers durch den Heizkörper regeln und durch das komplette Aufdrehen nur die gewünschte, maximal mögliche Raumtemperatur einstellen – die dann auch irgendwann erreicht werden sollte.
    Die Temperatur des Wassers im Heizkörper wird durch das Aufdrehen des Thermostats nicht erhöht. Sie entspricht lediglich der eingestellten Vorlauftemperatur der Heizzentrale.
    Grafik mit freundlicher Genehmigung von heizsparer.de


  • Heizung warten lassen. Nur eine regelmäßig gewartete Heizung wir Ihnen lange treue Dienste leisten. Schließen Sie diesbezüglich am besten einen Vertrag mit dem Heizungsunternehmen Ihres Vertrauens ab.

  • Heizkörper entlüften. Die Heizkörper können Sie mehrmals im Jahr selbst von Luft befreien. Spätestens ein „Gluckern“ zeigt an, dass Hand angelegt werden muss. Aber häufig gibt es auch keine Geräusche, wenn der Heizkörper nicht mehr richtig erwärmt werden kann, weil er zuviel Luft beinhaltet. Die Entlüftung der Heizkörper ist demnach elementar, um einen Raum erwärmen zu können.

  • Warmwasser einsparen
    Nicht nur weniger Duschen oder Baden spart Heizenergie, auch über die Verwendung von Wasserhahn-Perlatoren sowie Duschköpfen, die Luft in den Wasserstrom mischen, werden Kosten für Wasser, Abwasser und Heizenergie eingespart. Natürlich hilft es auch die Wassertemperatur abzusenken, oder den Waschgang der Wasch- oder Spülmaschine mit geringerer Temperatur bzw. im ECO-Modus auszuführen. Zum Duschen reicht eine Wassertemperatur von 36°C völlig aus.


  • Richtig Lüften
    Schimmelbildung hängt bekanntermaßen eng mit der in der Luft gebundenen Feuchtigkeit und ausgekühlten Wänden zusammen, an denen sich die Feuchtigkeit niederschlägt. Die Lösung heißt: Mehrmals täglich richtig Lüften! Fenster komplett öffnen, möglichst Durchzug über gegenüberliegende Fenster oder Außentüren erzeugen. (Im Winter: 5-10, im Frühling 10-20, im Sommer 20-30 Minuten).
    Übrigens: Dauerhaftes Lüften über gekippte Fenster ist wegen möglicher Schimmelbildung durch Auskühlen der Wände bzw. Fensterlaibungen nicht anzuraten.
    Daher sollten Sie schauen, dass auf den Fensterbänken nicht zu viele Dinge stehen, die ein weites Öffnen der Fensterflügel aufwändig machen . Während des Lüftens sind die Heizkörperthermostate natürlich zu schließen.


  • Türen zu gering beheizten Zimmern schließen. Räume, die nur gering beheizt werden müssen, sollten abgeschottet werden, damit die warme Luft aus anderen Räumen nicht unnötig in diese Zimmer entweicht und sich dort Kondenswasser an den kalten Wänden niederschlägt. Insbesondere Schlafzimmersollten morgens intensiv gelüftet werden. Denn so kann die Feuchtigkeit,
    die über Nacht angefallen ist, nacgh draußen geleitet werden.


  • Zugluftlecks aufspüren und schließen. Gegen Zugluft anzuheizen ist teuer und unnötig. Durch Stoppen der Zugluft mit einfachen Abdichtungen von Fenstern und Türen mit Bürsten-, Schaumstoff-Dichtungen oder Silikonversiegelungen kann man hohe Einsparungen erzielen. Auch der Abluftschacht der Dunstabzugshaube stellt eine ungewünschte Kältebrücke dar. Daher muss man sich um die Schächte für die Abluft nach außen kümmern. Mechanische Abluft-Mauerkästen tragen zur Energieeffizienz des Hauses bei, da sie die unkontrollierte Luftzirkulation über den Dunstabzug verhindern. Elektronische Mauerkästen, bei denen die Klappe durch einen kleinen Motor synchron mit der Dunstabzugshaube geöffnet und geschlossen wird, bieten eine noch bessere Dichtheit gegenüber mechanischen Mauerkästen. Einige Modelle verfügen sogar über eine integrierte Wärmerückgewinnung, um die Energieeffizienz zu steigern.

  • Heizkörper nicht zustellen. Die Zirkulation der Heizungsluft muss sichergestellt sein, damit sich die Wärme ungehindert im Raum gleichmäßig ausbreiten kann. Daher ist z.B. ein direkt vor den Heizköper gestelltes Sofa kontraproduktiv. Je mehr Heizkörperfläche verdeckt ist, desto ungleichmäßiger verteilt sich die Wärme im Raum. Da man sich dann ggf. nicht mehr wohl fühlt, dreht man die Heizkörperthermostate weiter auf. Der Anteil der vom Heizkörper abgegebenen Strahlungswärme nimmt zu, und ein großer Teil der Wärme wird dann lediglich dem Mauerwerk zugeführt.
    Den gleichen Effekt hat man gerade in Altbauten bei Heizkörpern, die in Nischen eingebaut oder gar verkleidet sind! Heizkörpernischen sollte man zumindest dämmen, damit nicht zu viel Wärmeenergie durch das Mauerwerk entweicht.

Weitere Tipps findet Ihr in der Heizsparer-Broschüre .



Ergänzend möchten wir Sie noch auf unsere, für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger kostenfreien, initialen Energieeffizienzberatungen hinweisen. Mehr als 10% der Osdorfer Haushalte haben diese Beratung bereits in Anspruch genommen. Seien Sie auch dabei – aus unserer Erfahrung können wir sagen: Für fast alle Haushalte konnten wir den ein oder anderen Tipp geben. Nehmen Sie bitte gern die Anmeldung über unser Terminanforderungsformular wahr.

Das Sanierungsmanagement wird fortgeführt

Liebe Osdorferinnen und Osdorfer: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Oktobersitzung entschieden, die Arbeit des Sanierungsmanagements bis voraussichtlich Ende April 2026 weiter in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung wurde aufgrund noch nicht ausgeschöpfter Fördermittel möglich.

Wir freuen uns, dass wir auch in  den nächsten Monaten initiale Energieeffizienzberatungen bei Ihnen vor Ort durchführen, und weitere Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung in der Gemeinde Osdorf voranbringen dürfen.  Zudem unterstützen wir die Gemeinde auch weiter gern in der Fernwärmenetzthematik.

Apropos Wärmenetz: Momentan sind alle Beteiligten dabei, die Vertragsunterlagen der für Bau und Betrieb des Wärmenetzes zu gründenden Wärmenetzgesellschaft zu sichten, zu prüfen und abzustimmen. Parallel wurde auch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung aller Unterlagen betraut. Nach den Erkenntnissen der letzten, gemeinsamen Konferenz gehen die Beteiligten von einer Gründung der Gesellschaft im Frühjahr 2026 aus. Sobald die Gesellschaft arbeitsfähig ist, wird die Ausschreibung für die erforderlichen Baumaßnahmen des 1. Bauabschnitts und der Heizzentrale auf den Weg gebracht. Aufgrund der Komplexität der Ausschreibung rechnen die an der Gründung der Gesellschaft beteiligten Akteure mit einem Baubeginn im Frühjahr 2027. Der erste Spatenstich erfolgt, wenn vertraglich eine Wärmenetz-Anschlussquote von mindestens 50% des im 1. Bauabschnitt vorhandenen Wärmeenergiebedarfs erreicht wird.

Es geht voran, wenn auch nicht ganz so schnell, wie sich viele von Ihnen und uns erhofft haben. Das Projekt ist aufgrund der „amtsweit“ angedachten Konstellation der Betreibergesellschaft komplex.  Es muss ein belastbares „Fundament“ geschaffen werden. Dieses ohne irreversible Fehler zu bauen benötigt einfach Zeit.

Vereinbaren Sie zwischenzeitlich gern einen Termin zur initialen Energieeffizienzberatung mit uns. Nutzen Sie dafür bitte unser Anmeldungsformular über folgenden Link: Anmeldung zur initialen Energieeffizienzberatung.

Konsequenzen für den Photovoltaikanlagenbetrieb: Das Solarspitzengesetz passt das EEG an.

Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) wird mittels des sogenannten „Solarspitzengesetzes“ angepasst.

Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrer Immobilie, dann wissen Sie, dass die Anlage genau dann am wirtschaftlichsten arbeitet, wenn Sie die von der Anlage in elektrische Energie umgewandelte Sonnenenergie selbst nutzen. Natürlich gibt es auch ein paar Eurocent für die Einspeisung jeder kWh überschüssiger Energie in das öffentliche Stromnetz.
Diese Einspeisevergütung, die für eine Betriebszeit der PV-Anlage von 20 Jahren gesichert ist trägt zwar auch zur Amortisation der Anlageninvestition bei, eine Optimierung der PV-Anlage in Bezug auf eine Selbstnutzung der produzierten Energie ist vergleichsweise aber wesentlich effizienter. Zudem fordert unsere derzeitige Wirtschaftsministerin, Frau Reiche, ständig die Reduzierung dieser Vegütung, so dass die Einspeisevergütung für PV-Neuanlagen zukünftig nicht mehr so gesichert erscheint, wie die für PV-Altanlagen.

Durch das Solarspitzengesetz ist es dem Energieversorgungsunternehmen nun möglich, die Einspeisung von Energie in das öffentliche Stromnetz einzuschränken, um Überlastungen der Netzinfrastruktur entgegenzuwirken. Das ist z.B. der Fall, wenn bei extrem guter Sonneneinstrahlung viele PV-Anlagen zusammen mehr Strom erzeugen, als im Stromnetz abgenommen bzw. gebraucht wird. An der „Strombörse“ fallen in dieser Situation die Preise. Es kann in solchen Phasen sogar zu negativen Preisen führen, die zur Folge haben, dass der Energieversorger selbst draufzahlen muss. Dieser Umstand ist natürlich nicht akzeptabel. Insofern erhält der Netzbetreiber nunmehr durch das Solarspitzengesetz die Freigabe, bei negativen Preisen an der Strombörse die Einspeisevergütung auszusetzen. Die Zeiten des Aussetzens der Einspeisevergütung werden kumuliert dem Einspeisevergütungszeitraum von 20 Jahren hinzugefügt. Betroffen von dieser Regelung sind PV-Anlagen mit mehr als 2 Kilowatt Peak (kWp) Leistung, die ab dem 25.02.2025 neu in Betrieb genommen wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits ein intelligenter Zähler, ein sogenanntes „Smart Meter“, installiert ist. Ohne dieses Messsystem wird der Betreiber der PV-Anlage verpflichtet, die Einspeisung selbst auf 60% der Peak-Leistung der Anlage zu begrenzen.

Betreiber einer Anlage, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurde, können 0,6 ct mehr pro eingespeister kWh erhalten, wenn sie sich freiwillig der neuen Regelung anschließen.

Nach wie vor gilt: Verbrauche die produzierte elektrische Energie möglichst selbst! In sonnenreichen Zeiten heißt es daher, die Waschmaschine, den Geschirrspüler, den Staubsauger, die Wallbox etc. im eigenen Haus gezielt anzuschalten. Dies gilt übrigens besonders für Balkonkraftwerke, für die es keine Einspeisevergütung gibt, wenn man keinen geeichten Zweirichtungszähler für die Messung des eingespeisten Stroms installiert hat.

Noch besser funktioniert es mit der Eigennutzung der produzierten Energie, wenn man die Energieüberschüsse in einen Batteriespeicher (Akku) der Anlage einspeist. Aus diesem kann dann auch Energie in sonnenarmen Zeiten für den Eigenbedarf bezogen werden.

Wer die Installation einer PV-Anlage in Betracht zieht, sollte wissen, dass die Überschuss-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von derzeit (ab August 2025) 7,86 ct pro kWh ab 1.02.2026 um 1% reduziert wird.
Grundsätzlich kann resümiert werden, dass sich die Investition in eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach nur dann in mittlerer Frist amortisiert, wenn man möglichst viele der von der PV-Anlage produzierten kWh im eigenen Haushalt „verbraucht“.

 

Energieolympiade Schleswig-Holstein – Osdorf gewinnt Sonderpreis

Wie in vorhergehenden Beiträgen bereits erwähnt, hat die Gemeinde Osdorf zum ersten Mal an der alle zwei Jahre stattfindenden „Energieolympiade“ teilgenommen.

Die Gemeinde Osdorf hat in diesem Klimaschutz-Wettbewerb den Sonderpreis für die beste Newcomer-Kommune („Rookie“) erhalten.

Sonderpreis der Energieolympiade 2025 für die Gemeinde Osdorf

Im folgenden Artikel der Eckernförder Nachrichten vom 21.06.2025 wird über die am 17.06.2025 im Nordkolleg Rendsburg erfolgte Preisverleihung berichtet.

Osdorf gewinnt Sonderpreis auf der Energie-Olympiade

 

Aktuelles aus dem Sanierungsmanagement (April / Mai 2025)

Auf dem Weg in die Klimaneutralität schreitet die Gemeinde Osdorf auf verschiedenen Wegen voran: Nehmen der Realisierung des auf Basis regenerativer Energien betriebenen Wärmenetzes, werden energetische Sanierungen in bzw. an den Gemeindeliegenschaften umgesetzt und elektrische Energie durch den Aufbau von Photovoltaik-Anlagen und die Installation von LED-Straßenbeleuchtungen eingespart.  In der Diskussion ist zusätzlich die Schaffung von CO2-Kompensationsflächen auf Gemeindegebiet, d.h., z.B. die Vernässung von Moorflächen.

 

  • Wärmenetz
    Momentan scheint es nach außen hin so auszusehen, als würde sich im Projekt „Osdorfer Wärmenetz“ nichts bewegen. Tatsächlich wird aber auf mehreren Ebenen engagiert gearbeitet, um das Projekt umzusetzen.
    In erster Linie geht es um die Gründung der Gesellschaft, die das Wärmenetz realisiert und betreibt. Hier sind komplexe juristische Fragen zu klären und Vertragswerke zwischen allen Beteiligten zu erstellen und zu verhandeln. Parallel geht es um die möglichst bürokratieschlanke, baurechtliche Bereitstellung und Nutzung eines Grundstücks für die Heizzentrale. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit der Landesbehörde für Umwelt im Mai 2025 geplant. Des Weiteren wurde der Förderantrag für die Umsetzung der Genehmigungsplanung und der technischen Planung des Wärmenetzes durch ein Ingenieurbüro, sowie die damit verbundene Finanzierung der Planungsleistungen durch die Gemeindevertretung auf den Weg gebracht. Die anfallenden Kosten können letztendlich als Investitionskapital der Gemeinde im Rahmen der Beteiligung an der zu gründenden Gesellschaft einfließen.
    Liegen alle wirtschaftlich relevanten Informationen vor, so muss eine unabhängige Wirtschaftsprüfung noch die Wirtschaftlichkeit des Wärmenetzvorhabens bestätigen.Da sich die o. g. Prozesse sehr zeitintensiv darstellen, ist mit der Gründung der Gesellschaft zum Aufbau und Betrieb des Osdorfer Wärmenetzes erst nach dem Sommer 2025 zu rechnen.
    Positiv hervorzuheben ist vor allem, dass Osdorf und Gettorf in der Wärmeversorgungsthematik nun eng zusammenarbeiten. In derzeit monatlichen Abstimmungsrunden diskutieren Vertreter beider Gemeinden mit Energieerzeugern, Planern und amtlichen Vertretern, um das Wärmenetzprojekt in Gettorf und Osdorf, mittels einer Gesellschaft, in welche beide Gemeinden investiert sind, umzusetzen. Einen entscheidenden Anteil hat diesbezüglich Martin Laß, der seine in den letzten Jahren mit seinen Firmen Agrar Service Laß GmbH und Bioenergie Gettorf GmbH gesammelten Erfahrungen beim Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes im Gettorfer Umfeld einbringt. Ihm obliegt im Wesentlichen die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung.

 

  • Klimaschutz- und Sanierungsmaßnahmen
    Die Fenster und Türen in der Kita Pusteblume wurden vor Ostern eingebaut.
    Damit wurde die in 2024 beschlossene Maßnahme nun umgesetzt.
    Nach Zugang der Abschlussrechnung können jetzt die zugesagten Fördermittel mit dem Verwendungsnachweis bei der BAFA und beim Kreis angefordert werden.Für die Beschaffung und den Einbau von 8 Wohnungseingangstüren in der Waldenburger Straße 1b wurde ein BAFA-Förderantrag im Rahmen des individuellen Sanierungsplanes (iSFP aus dem Jahr 2024) für das Mietshaus gestellt. Die Gemeindevertretung hat die Maßnahme in ihrer letzten Sitzung im April 2025 befürwortet. Voraussetzung für die Realisierung ist der Eingang des BAFA-Zuwendungsbescheides.Der Schulverband hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, im Rahmen des Haushaltsbudgets alte bzw. marode Türen und Fenster durch förderfähige Elemente zu ersetzen. Ein Angebot für diese Maßnahme – in Betracht kommen Elemente, die vor dem Jahr 2000 verbaut wurden – wurde vom Sanierungsmanagement bei mehreren Firmen angefragt.

 

  • Einsparung von Kosten für elektrische EnergiePhotovoltaikDurch die Entscheidung des Kreises in 2025 keine Gebäudesanierungen mehr aus dem Klimaschutzfond zu fördern, rücken für die Gemeinde in erster Linie Photovoltaik-Projekte in den Fokus, da diese in 2025 aus dem Klimaschutzfond noch einen Zuschuss erhalten können. Daher hat die Gemeindevertretung hat in letzter Sitzung entschieden, einen erheblichen Teil der im Haushalt für Klimaschutzmaßnahmen reservierten Mittel diesjährig für Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften zu verwenden.
    Insofern wird derzeit geprüft, auf welchen gemeindeeigenen Liegenschaften die Statik der Gebäude eine Installation von – ggf. weiteren – Photovoltaikmodulen erlaubt.LED-Straßenbeleuchtung
    Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde vom Kreis eine Förderzusage aus dem Fördertopf „Förderung von investiven Maßnahmen im Klimaschutz“ erteilt. Zudem erhält die Gemeinde auch eine Förderung aus dem „Klima- und Transformationsfond“ der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) Berlin, so dass die Gemeinde gut die Hälfte der Kosten der LED-Umstellung gefördert bekommt.

 

  • Klimathon
    Der Schleswig-Holstein Klimathon ist nach 42 Tagen abgeschlossen.
    Rund 2,1 Millionen Klimapunkte wurden über die App von 779 teilnehmenden Personen (davon 18 aus Osdorf) gesammelt und mithin etwa 1.070 Tonnen CO2 Das entspricht etwa 750 Flugreisen von Frankfurt nach New York und zurück.Der Kreis Rendsburg Eckernförde hat nach den Kreisen Segeberg, Steinburg, Flensburg und Kiel den 5. Platz von 14 Landkreisen belegt. Das Team Osdorf hat von 37 angemeldeten Teams den 6. Platz belegt und war das beste Team im Amtsbereich.Wir danken allen teilnehmenden Klimaschützerinnen und Klimaschützern für ihr Engagement, und hoffen, dass bei der anstehenden Verlosung von Gutscheinen der ein oder andere aus dem Team gewinnt.

 

  • Energieolympiade
    Die Energieolympiade 2025, an der wir mit 3 Themenkategorien teilgenommen haben, wird zum 17. Juni 2025 mit der Siegerehrung abgeschlossen. Derzeit ist noch nicht klar, ob die Gemeinde Osdorf für einen Preis nominiert wurde. Wir sind gespannt.

 

  • Energetisch teilautarker Mähroboter
    Der Förderantrag für den „energetisch teilautarken Mähroboter“ bei der Aktivregion Eckernförder Bucht wurde leider abschlägig beschieden. Wir haben mit unserem Projekt leider nicht genügend Punkte erhalten, um aus der Vielzahl der Bewerbungen herauszuragen und von den 200.000 € Fördervolumen etwas zugesprochen zu bekommen. Dennoch hat die Gemeindevertretung am 29.04.2025 entschieden, den Mähroboter zu beschaffen, da durch diesen mittel- und langfristig gegenüber der derzeitigen Verwendung der Rasentrecker erhebliche Mengen Treibhausgase und Dieselkraftstoff eingespart werden können.
    Zudem können die freiwerdenden Arbeitskapazitäten für andere Vorhaben eingesetzt werden. Der Anschaffungs-, Installations- und Betriebskosten des Mähroboters werden allerdings nicht aus dem 2025er Sanierungsbudget sondern durch Einsparungen des laufenden Haushalts finanziert.

 

  • Individuelle, initiale Energieberatung
    Für die aus den Fördermitteln für das Sanierungsmanagement finanzierte, für Osdorfer Bürgerinnen und Bürger kostenfreie, initiale Energieberatung lassen sich noch bis zum Oktober 2025 Termine vereinbaren. Aus derzeitiger Perspektive gibt es keine Fortsetzung dieser Beratung. Insofern raten wir zur zeitigen Vereinbarung eines Beratungstermins über über unser Terminvereinbarungsformular https://osdorf.de/…

 

Osdorf ist dabei! Bei der Energieolympiade 2024.

Osdorf ist dabei, bei der Energieolympiade 2024, die von der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) veranstaltet wird. Aber dabei sein ist nicht alles! Osdorf möchte natürlich auch gewinnen, dafür haben sich die Gemeindevertretung, der Klima- und Umweltausschuss sowie das Sanierungsmanagement ins Zeug gelegt und in 3 von insgesamt 6 Disziplinen der Olympiade Bewerbungen eingereicht!

Wir glauben mit unseren eingereichten Bewerbungen und den darin beschriebenen Projekten tolle Impulse auch für andere Gemeinden zu geben und freuen uns, wenn Osdorf bei der Siegerehrung am 17. Juni 2025 im Nordkolleg Rendsburg das eine oder andere Treppchen besteigen darf. Bis dahin liebe Osdorfer, aber auch alle, die den Osdorfer Weg zur Klimaneutralität mitgestalten oder unterstützen (wollen): Drückt uns die Daumen!

Falls Ihr mehr über die Energieolympiade 2024 erfahren wollt, besucht doch die Website der  Energieolympiade.

Ein kleiner Film auf dieser Website erklärt die Details: Erklärfilm.

Energieolympiade der EKSH GmbH

Bericht über den Status des Wärmenetzes auf der Einwohnerversammlung am 03.12.2024

Entgegen der Ankündigung in den Osdorfer Nachrichten findet die Einwohnerversammlung der Gemeinde Osdorf am 03.12.2024 ab 19 Uhr in Dibbern’s Gasthof statt.

Auf der Einwohnerversammlung werden Herr Martin Laß von der Bioenergie Gettorf und Herr Lukas Schmeling von der EcoWert360° GmbH Auskunft über den aktuellen Stand und die weiteren Planungen des Wärmenetzes für den Osdorfer Ortskern geben.

Hier geht es einerseits um das geplante Betreibermodell, welches in groben Zügen bereits in einem unserer vorherigen Beiträge beschrieben wurde, und andererseits und nicht zuletzt um die erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die auf einen Zuwendungsbescheid folgenden, nächsten Schritte des Sanierungsmanagements.

Da auch die Grundsteuer nach der nun in der Umsetzung befindlichen Reform ein Thema ist, freuen sich die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf eine große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an und in der Einwohnerversammlung.