Lenkungsausschuss und Arbeitskreis „Genossenschaft“

 

Am 13.07.2023 tagte der Lenkungsausschuss für das Nah- bzw. Fernwärmeprojekt. Die dort diskutierten Details unterliegen in der Regel der Verschwiegenheit. Dass die Machbarkeitsanalyse laut Herrn Schmeling von EcoWert360° im zeitlichen Plan liegt, ist dennoch kein Interna, sondern ist positiv hervorzuheben.

Des Weiteren haben einige Mitglieder des Lenkungsausschusses beschlossen, einen Genossenschafts-Arbeitskreis ins Leben zu rufen, obwohl es derzeit noch keine definitive Entscheidung der Gemeindevertretung (GV), sondern lediglich eine Tendenz der bisherigen GV für die Betreiberform einer Genossenschaft gibt. Engagierte Bürgerinnen und Bürger möchten dennoch keine Zeit verlieren, sich zeitig über die Förderungs- und Finanzierungs-Möglichkeiten, sowie die Erfahrungen in bereits erfolgreich laufenden Projekten anderer Gemeinden zu informieren. Dazu haben 4 Mitglieder des Arbeitskreises durch die neue Gemeindevertretung kurzfristig und einstimmig das Mandat erhalten, die Gespräche mit Banken und Organisationen im Namen der Gemeinde zu führen.

Die Bürgerinnen und Bürger, die sich in dem Arbeitskreis „Genossenschaft“ aktiv einbringen wollen, treffen sich das erste Mal am 17.08.2023 um 19 Uhr – voraussichtlich in der BAu.  Sofern Sie Interesse haben, im AK Genossenschaft mitzuwirken, melden Sie Ihr Interesse bitte gern per E-Mail an energiewende@osdorf.de an.

Alle Inhaberinnen und Inhaber von Immobilien, die ihr Interesse für einen Wärmenetzanschluss bislang noch nicht bekundet haben, können dies jederzeit mittels des Fernwärmeabfrage-Formulars (hier verlinkt) unverbindlich bekunden.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!

 

 

Initiale Energieberatung durch das Sanierungsmanagement

Initiale Energieberatung bei Ihnen vor Ort, in der BAu oder auch telefonisch!

Am 13.07.2023 fand die erste „Energiesprechstunde“ in der Bürgerbegegnungsstätte an der AU (BAu) statt. Herr LiMan Keller von der EcoWert360° GmbH und Herr Michael Voelkel in seiner Funktion als Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf waren von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr für Beratungsgespräche in der Bau besuchbar.

Leider gab es nur eine Anmeldung für den ersten Termin. Dennoch war das Gespräch mit dem Osdorfer Bürger für alle Seiten interessant, zeigte es doch auf, dass es aufgrund des noch im Entwurfsstadium befindlichen Gebäudeenergiegesetzes nicht in jeder Beziehung klare Empfehlungen geben kann. Erst wenn das Gesetz – voraussichtlich im September dieses Jahres – beschlossen ist und die Landesregierung deutlich gemacht hat, welche Verschärfungen sie ggf. in Schleswig-Holstein einbringen möchte, um die landeseigenen Klimaziele zu erreichen, wird man ermessen können, welche Sanierungsmaßnahmen energetisch und auch wirtschaftlich im jeweiligen Einzelfall sinnvoll sind, bzw. wie man sich für die nächsten Jahre energie-strategisch am besten aufstellen sollte.

Während die Energiesprechstunde noch Anlaufschwierigkeiten hat, wurde das Angebot an Vor-Ort-Beratungen gut angenommen. Die ersten Beratungstermine werden am 26. Juli stattfinden.
Die nächsten Energiesprechstunden finden am 10.08.2023 und 14.09.2023 jeweils von 17:00 Uhr – 18:30 Uhr in der BAu statt.
Sofern auch Sie Interesse an einer Initialberatung (Vor-Ort, in der BAu oder ggf. telefonisch) haben, bitten wir Sie, Ihren Terminwunsch über das Formular „Beratungsterminanforderung“ (hier verlinkt) bekanntzugeben.

Alternativ senden Sie gern eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an energiewende@osdorf.de, wir rufen Sie dann zwecks Vereinbarung eines Termins zurück.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Osdorf, die ihr Interesse für einen Wärmenetzanschluss bislang noch nicht bekundet haben, können diese jederzeit mittels des Fernwärmeabfrage-Formulars (hier verlinkt) unverbindlich bekunden.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG) Änderung wird zeitlich verschoben

Das geänderte GEG bzw. „Heizungsgesetz“ wird diese Woche nicht mehr verabschiedet werden, da ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens erfolgreich beschieden wurde. Es geht hierbei nicht um Inhalte der Gesetzesänderung sondern um die Bemängelung des Gesetzgebungsverfahrens, welches für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wegen des zu eng gesetzten Zeitrahmens offensichtlich unzumutbar ist.

Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung des BVG aufrufen.

Da es nicht um Inhalte des GEG sondern um das formelle Verfahren geht, kann das GEG durchaus noch Anfang 2024 in Kraft treten.

Es ist allerdings fraglich, ob es vor der Sommerpause des Parlamentes noch zu einer Verabschiedung des Gesetzes kommt, oder ob es möglicherweise in der Sommerpause eine Sondersitzung des Bundestages geben wird, in welcher es zu einer Abstimmung über den geänderten Gesetzentwurf des GEG kommt.

Wir werden es sehen 😉