Umsetzung des „Heizungsgesetzes“ in Osdorf schon vor 2028?
Schleswig-Holstein plant eine zügigere Umsetzung des kommenden „Heizungsgesetzes“.
Wie bereits im letzten Beitrag erwähnt, ist das sogenannte „Heizungsgesetz“ noch im Entwurfsstadium. Viele offene Fragen bewegen sowohl die Politikerinnen und Politiker der einzelnen Parteien als auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes.
Inzwischen wird vehement über eine „Entschärfung“ des Gesetzes
- durch Ausweitung der Fristen für einen Heizungstausch,
- durch Förderquoten von bis zu 70% der Austauschkosten,
- durch diverse Ausnahmen bei speziellen Gegebenheiten insbesondere aber bei Überschreitung der persönlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit
in der Ampelkoalition und den Ausschüssen auf Bundesebene verhandelt bzw. gestritten.
Just in diesem Zuge prescht die Kieler Landesregierung vor, um deutlich zu machen, dass man in Schleswig-Holstein ein höheres Tempo beim Austausch fossiler Heizungen sicherstellen möchte, um die Klimaneutralität in Schleswig-Holstein bis 2040 zu erreichen. Dazu möchte die Landesregierung zunächst die größeren Städte in Schleswig-Holstein verpflichten, bis Ende 2024 eine belastbare Wärmeplanung vorzulegen. Für die Bürgerinnen und Bürger in den größeren Städten bedeutet dies ggf. , dass sie bereits vor 2028 die 65%-Quote erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung sicherstellen müssen, sofern sie laut Wärmeplanung der betroffenen Kommunen keinen Zugriff auf ein Nah- oder Fernwärmenetz haben.
Ob dieses Vorhaben letztendlich auch für kleinere Städte und Gemeinden Gültigkeit haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenso ungeklärt, wie das Heizungsgesetz bzw. die geänderte Fassung des Gebäudeenergiegesetzes selbst.
So begrüßenswert das Vorgehen der Landesregierung aus Sicht des Klimaschutzes auch sein mag, für die Bürgerinnen und Bürger schafft es zunächst einmal zusätzliche Unsicherheit. Selbst wenn das sogenannte Heizungsgesetz nach dem derzeitigen Sommer vielleicht verabschiedet sein sollte, müssen die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein damit rechnen, dass die Landesregierung das „entschärfte“ Heizungsgesetz mit neuen oder geänderten Bestimmungen wieder schärft.
Klar ist, dass derzeit hinsichtlich des Heizungsgesetzes nichts wirklich abschließend geklärt ist. Klar ist aber auch, dass die Gemeinde Osdorf sich bereits auf den Weg gemacht hat, ein Nahwärmenetz zu initiieren. Besonders zu loben ist, dass es in unserem Dorf einige kompetente Personen gibt, die sich bei der Umsetzung des Projektes engagieren wollen bzw. Interesse an einer Mitwirkung beim Aufbau des Wärmenetzbetriebes – z. B. im Rahmen einer Genossenschaft – haben.
Möchten auch Sie die Energiewende in Osdorf aktiv unterstützen, so melden Sie sich bitte gern bei uns per E-Mail energiewende@osdorf.de.
Wir planen im kommenden Monat, spätestens aber nach den Sommerferien einen Termin mit allen Interessentinnen und Interessenten zu vereinbaren, die beim Aufbau einer Genossenschaft unterstützen wollen und können.
Wir halten Sie auf dieser Homepage stets auf dem Laufenden. Nahwärme-Interessenten, die sich mit einer Information per Mail einverstanden erklärt haben, machen wir zusätzlich auf neue Beiträge und Informationen aufmerksam. Natürlich werden wir auch in der ON monatlich berichten.
Sind Sie an einer initialen Energieberatung für Ihre Immobilie interessiert, so teilen Sie uns Ihr Interesse bitte über das hier verlinkte Formular Beratungsterminanforderung mit.
Osdorf, den 29.06.2023, Michael Voelkel, Mitarbeiter im Sanierungsmanagement der Gemeinde Osdorf