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Förderung für Wärmenetze „pausiert“ – und nun?

Wie bereits in den Osdorfer Nachrichten vom Dezember angekündigt, wurde und wird das Thema Wärmenetz in den kommenden Wochen intensiv in den Gemeindegremien diskutiert.

Durch die Grundgesetzwidrige Notkreditverwendung der Bundesregierung ist neben vielen anderen Fördermaßnahmen auch die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ gestoppt bzw. „pausiert“.

Ob, wann und in welchem Umfang Wärmenetze in Gemeinden gefördert werden ist Stand Heute nicht bekannt. Fakt ist, dass ein Osdorfer Wärmenetz ohne großzügige Förderungen oder externe Investitionen nicht finanzierbar ist.

Da wir in den Gemeindegremien und auch im Wärmenetz-Lenkungsausschuss davon ausgehen, dass auf Sicht wieder Förderprogramme aufgelegt werden,  „pausieren“ wir in Osdorf nicht, wenn es um die Wärmenetz-Thematik geht.

Nach ersten Diskussionsrunden im neuen Klima- und Umweltausschuss und im Finanzausschuss, besteht
Einvernehmen darüber, dass das Thema „Finanzierung“ noch ausgiebiger beleuchtet werden muss. Durch die Erörterung und Analyse weiterer Alternativen für den Aufbau und den Betrieb des Wärmenetzes soll ermittelt werden, ob und wie sowohl der Hausanschlusspreis als auch der Arbeitspreis pro kwh Wärme möglichst günstig angeboten werden können.

Im Klartext geschrieben: Wie schafft es die Gemeinde oder ein verantwortlicher Wärmenetzbetreiber, den Hausanschluss- und Arbeitspreis für die Wärmeversorgung so attraktiv auszuweisen, dass sich voraussichtlich mehr als 50% der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer für einen Anschluss ihrer Osdorfer Immobilie an das Wärmenetz begeistern?

Der Klima- und Umweltausschuss hat daher beschlossen, Gespräche und Diskussionsrunden mit externen Anbietern Anfang 2024 zu führen, um vergleichbare Daten für die Betreibermodell-Entscheidungsfindung zu erhalten. Parallel finden Gespräche mit  Finanzinstituten statt, um die vorliegende Kalkulation auf Grundlage der Daten der Machbarkeitsstudie zu prüfen.

Auch das Thema Geothermie-Wärmequelle soll parallel vertieft werden. Dazu erfolgt ein Austausch mit der IB.SH Energieagentur, um zu ergründen, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Tiefenbohrungen sowie der Absicherung von Fündigkeitsrisiken über Landesmittel existieren.

Fazit: Die Osdorfer Gemeindevertretung hat bereits im Frühjahr 2023 entschieden, ein lokales Wärmenetz auf den Weg zu bringen. Dafür wurden und werden alle notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt.
Die Machbarkeitsstudie bestätigt die Machbarkeit der Umsetzung des Wärmenetzes, sofern eine Bank die Finanzierung trägt. Durch den Fördermittelstopp ist momentan kein finanziell vertretbarer Aufbau eines Wärmenetzes im Osdorfer Ortskern möglich. Daher ist  zunächst auch keine Bankzusage zu erwarten.

Auf die erneute Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Größenordnung hoffend, arbeiten die Gemeindegremien weiter an einer optimalen, zukunftsfähigen Gestaltung des Wärmenetzes für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger.

Die kostenfreien Beratungen des Sanierungsmanagements werden ebenso weitergeführt. Scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren und einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte unser Beratungsterminwunschformular.

Förderprogramme des BAFA zum Teil gestoppt – Ohne Fördermittel kein Wärmenetz in Osdorf

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eklatante Auswirkungen auf viele Förderprogramme des BAFA.

Das Urteil wirkt sich auch auf die Förderprogramme aus, die das BAFA administriert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
  • Förderprogramm Serielle Sanierung
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).

*Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Stand:04.12.2023

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Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

ist für die Finanzierung des Osdorfer Wärmenetzes von entscheidender Bedeutung. Ohne diese Förderung oder eine entsprechende Investition eines Investors ist das Wärmenetz in Osdorf aus finanzieller Sicht nicht umsetzbar. Daher hoffen wir, dass das BEW-Förderprogramm bald wieder aufgesetzt wird. Zwischenzeitlich arbeiten die Gremien im Ort weiter an der Vorbereitung einer Umsetzung des Wärmenetzes, um keine Zeit verloren zu haben, wenn eine hinreichende Förderung wieder angeboten werden sollte.